Oracular Amuletic Decree L4 (Papyrus London BM EA 10320)

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Alternative Namen
OAD L4 TM 381256
Aufbewahrungsort
Europa » Großbritannien » (Städte K-N) » London » British Museum

Inventarnummer: BM EA 10320

Erwerbsgeschichte

Der Papyrus kam im Jahr 1872 in das British Museum. Nähere Umstände zum Ankauf und zur Herkunft des Textes sind nicht bekannt. Bis zum Jahr 1997 war der Papyrus im Raum 63 im Museum ausgestellt.

Herkunft
Niltal südlich von Assiut bis zum 1. Katarakt » Theben

Die genaue Herkunft des Papyrus ist nicht bekannt. Edwards (1960a, xiii) geht bei den Oracular Amuletic Decrees generell von einer Herkunft aus Theben aus, die er vor allem an den in den Texten genannten Göttern festmacht. Der orakelgebende Gott ist in diesem Papyrus Chons von Theben, der Gnädige, der in Karnak zu verorten ist.

Datierung
von: (Epochen und Dynastien) » Pharaonische Zeit » Dritte Zwischenzeit » 21. Dynastie bis: (Epochen und Dynastien) » Pharaonische Zeit » Dritte Zwischenzeit » 22.–23. Dynastie

Edwards (1960a, xiii–xiv) geht von einer Datierung des gesamten Korpus der Amulettpapyri mit Orakeldekreten in die 22./23. Dynastie aus. Ein einziger Text (L7: pBM EA 10730) liefert einen Hinweis auf die Datierung, denn er ist für einen Prinzen und zukünftigen General in der Armee eines Königs Osorkon geschrieben, bei dem es sich nach Edwards (1960a, xiv) und Ritner (2009, 74) vermutlich um Osorkon I. handeln dürfte, während Jacquet-Gordon (1963, 32; 1979, 175, Anm. 5) und ihr folgend Verhoeven (2001, 13) von Osorkon II. ausgehen. Diese Datierung basiert auf Textparallelen im Text auf einer Statue aus Tanis (Kairo CG 1040 + CG 881 + Philadelphia E 16159: s. Jacquet-Gordon, 1960, 23), die ursprünglich für Sethos I. angefertigt und für Osorkon II. wiederverwendet und neu beschriftet wurde (Sourouzian 2010, 97–105). Der Text L7 wäre also in die 22. Dynastie, oder für den Fall, dass es sich ungeachtet der Parallelen doch um einen späteren Osorkon handeln würde, spätestens in die 23. Dynastie zu datieren. Nach Koenig (1987, 31) ist aufgrund der Paläographie sowie spezifischer Schreibungen mindestens für einen Teil der Texte, den hier bearbeiteten jedoch nicht mit eingeschlossen, eine Datierung in die 21. Dynastie anzunehmen.

Textsorte
Oracular Amuletic Decree
Inhalt

Der orakelgebende Gott Chons von Theben, der Gnädige, verspricht dem Besitzer des Amuletts, dessen Name nicht komplett erhalten ist, aber vermutlich zu Chonsumespenmaat (vgl. Jacquet-Gordon 2003, Gr. 186, 67, pl. 69) zu ergänzen ist, Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und Bedrohungen sowie die Gesunderhaltung seines Körpers. Die Beschreibung des Körpers in seinen Einzelteilen sowie die Aufzählung der Gefahren und Bedrohungen generiert sich aus einem standartisierten Katalog, der allen Texten des Korpus zugrundeliegt, s. Grams 2017, 55–100.

Ursprünglicher Verwendungskontext

Amulettpapyri wie der hier vorliegende Text wurden aufgerollt in einem kleinen Behälter, der aus Leder, Holz oder Metall gearbeitet sein konnte (vgl. Ray 1972, 151–153; Bourriau/Ray 1975, 257–258), um den Hals getragen und diente somit als Apotropaion (vgl. hierzu Roß 2019, 40–44). Die Amulette wurden vermutlich in erster Linie für Kinder hergestellt (vgl. Roß 2019, 26–36; Adderly 2015, 193; Edwards 1960, xvi), wobei es Hinweise darauf gibt, dass es sich um Säuglinge oder sehr junge Kindern gehandelt haben könnte (Roß, ebd.). Wilfong (2013, 295–300) geht davon aus, dass die Länge des beschrifteten Papyrusstreifens mit der Größe des Kindes korreliert werden kann. Mittlerweile ist auch ein Orakeldekret für eine schwangere Frau belegt (pIFAO H40: Koenig 2018, 233–239), doch ist der Text leider nur fragmentarisch erhalten, so dass keine Rückschlüsse auf die ursprüngliche Länge des Dokumentes erzielt werden können.
Die Texte sind generell als Götterrede konzipiert, die durch die Phrase „Göttername + ḏd“ eingeleitet werden. Im Text L1 (pBM EA 10083) sowie im hier vorliegenden Text ist an den Stellen, wo man ḏd „sagen“ erwartet, jeweils etwas Platz frei gelassen. Edwards (1960, xvii) geht davon aus, dass die Lücken erst, nachdem der Papyrus den Göttern vorgelegt worden ist, ausgefüllt wurden, und erst durch diesen Akt die Wirksamkeit gewährleistet war. Somit wären die Texte L1 und der hier vorgestellte Text L4 niemals wirksam gemacht worden und folglich wohl auch nicht getragen worden. Die Tatsache, dass uns für die gleiche Besitzerin des Textes L1 mit dem Papyrus Turin Cat. 1984 (OAD, T2) ein weiterer Papyrus vorliegt, in dem sich keine Lücken befinden, eine entsprechende „Validierung“ also stattgefunden haben muss, unterstützt diese These. Aus welchen Gründen der Text L1 (pBM EA 10083) offenbar ausgemustert wurde, ist allerdings unklar. Für den Besitzer des hier vorgestellten Textes ist kein anderer, validierter Papyrus erhalten. Aus welchen Gründen dieser Papyrus nicht vervollständigt wurde, lässt sich also nicht sagen.

Material
Organisch » Faser, Pflanzliche und Tierische » Papyrus
Objekttyp
Artefakt » Schriftmedien » Schreibblatt
Technische Daten

Der Text ist nicht vollständig erhalten. Von der ursprünglichen Länge ist ein Teil unbekannter Größe zu Beginn des Textes verloren. Darüber hinaus gibt es einige zerstörte Stellen im unteren Bereich des Papyrus. Der erhaltene Papyrusstreifen hat eine Länge von 41,5 cm lang und ist 5,5 cm breit. Es ist schwer zu entscheiden, wie groß der tatsächliche Textverlust zu Beginn ist. Edwards schätzt, dass etwa ein Drittel des Textes verloren sein könnte (Edwards 1960a, 27). Der Text ist mit großer Wahrscheinlichkeit nur auf einer Seite, dem Recto, beschrieben. Er ist auf braunem Papier aufgeklebt und daher kann die Rückseite nicht überprüft werden. Die Anlage des Textes deutet aber darauf hin, dass die Rückseite nicht beschriftet war, s. Edwards 1960a, 27. Auch ist wenig wahrscheinlich, dass der Papyrus mit einer Beschriftung auf der Rückseite auf Papier aufgeklebt worden wäre. Edwards (1960a, 27 u. xiii) hält es für möglich, dass vergleichbar mit den Papyri pMMA 10.53 (NY), pLouvre E. 3234 (P1) und pBerlin 3059 (B) eine „Adresse“, die den Namen des Orakelbesitzers angibt, unten auf der Rückseite notiert worden sein könnte, die nun verloren ist. Wie bei den meisten anderen Oracular Amuletic Decrees verlaufen die Fasern auf der beschrifteten Seite meitstenteils vertikal.

Aber es zeigt sich auch eine Besonderheit: In Höhe der neunten Zeile befindet sich eine Klebung, wobei der obere Teil so angeklebt wurde, dass die Fasern horizontal verlaufen (Edwards 1960a, 27), was bei den anderen Texten nicht vorkommt. Da der Anfang des Textes nicht erhalten ist, kann nicht entschieden werden, wie groß der obere Teil ursprünglich war.

Es mag zunächst etwas irritieren, dass die Seite des Textes als „Recto“ bezeichnet wird, bei der die vertikalen Fasern oben liegen. Die Oracular Amuletic Decrees sind generell auf sehr schmalen und zum Teil enorm langen Papyrusstreifen notiert worden. Wie haben die Schreiber diese Streifen hergestellt? Die einfachste Methode ist die, einen schmalen Streifen von einer bereits vorbereiteten Rolle abzuschneiden. Edwards hat bei einer Untersuchung der Klebungen Hinweise auf genau dieses Vorgehen festgestellt (Edwards 1960a, xii). So konnte er bei einer Reihe von Texten, Klebungen in regelmäßigen Abständen feststellen, die auf eine vorgefertigte Rolle hindeuten. Allerdings erwähnt er auch, dass es Texte gibt, die unregelmäßige Abstände bei den Klebungen aufweisen bzw. aufzuweisen scheinen (ebd.). Daraus zieht er den Schluss, dass es für die Herstellung der OAD keine festgelegte Methode gab, sondern die Schreiber vielmehr das Material verwendeten, das sie gerade zur Hand hatten; seien es Abschnitte einer Rolle, oder anderweitige Streifen, bzw. eine Kombination aus beidem. Als Beispiel eines zusammengestückelten Papyrus führt er insbesondere das hier vorliegende Stück an (ebd.), eben weil dieser mit einem Stück auf dem neun Zeilen des Textes erhalten sind, bei dem aber die horizontalen Fasern oben liegen (Edwards 1960a, 27). Ich möchte allerdings diesen Papyrus als wichtigen Hinweis dafür benennen, dass die Schreiber in der Regel einen schmalen Streifen von einer vorbereiteten Rolle abgeschnitten haben. Das kurze Stück mit dem anderen Fasernverlauf ist doch zweifelsfrei ein sog. Schutzblatt  bzw. "protocollon" zu Beginn einer Papyrusrolle (vgl. Turner 1978, 28–29), das in diesem Fall entgegen der allgemeinen Praxis ebenfalls beschriftet wurde. Die Klebung zeigt zudem deutlich an, dass es sich um das Recto der betreffenden Rolle handeln muss (An dieser Stelle möchte ich Nadine Quenouille für ihre papyrologische Expertise und Einschätzung sehr herzlich danken). Der Schreiber hat also den Streifen von einer neuen Rolle abgeschnitten und dann zur Beschriftung um 90 Grad gedreht. Es handelt sich also papyrologisch um ein „transversa carta“ (Turner 1978, 29; Bülow-Jacobson 2009, 21–22), ähnlich wie es bei spätramessidischen Briefen zu beobachten ist (Edwards 1960a, xii [7] mit Verweis auf Černý 1939, xvii-xx).

Schrift
Hieratisch

Der Text ist in einem gut lesbaren leicht kursiven Späthieratisch geschrieben, s. Edwards 1960, xiv, 1; vgl. Verhoeven 2001, 13.

Sprache
Ägyptisch-Koptisch » Ägyptisch » Neuägyptisch

Die im Text verwendete Sprache ist nach Orthographie und Grammatik eindeutig dem Neuägyptischen zuzuordnen. Indizien sind z.B. die Schreibung der Suffixpronomen sowie der Gebrauch des Possessivartikels. Zudem ist im Futur III die Präposition r nicht geschrieben, vgl. zur Morphologie der Verben in den OAD die zitierten Beispiele bei Winand 1992, 536–537.

Bearbeitungsgeschichte

Im Jahr 1960 legte Edwards die editio princeps von insgesamt 21 Papyri vor (HPBM 4), darunter auch der hier bearbeitete Papyrus BM EA 10083. Er bezeichnete die Textgruppe als „Oracular Amuletic Decrees“ (OAD). Unser Text ist dort mit der Sigle L4 aufgenommen (1960a, 27–29, Bd. 2, pl. IX).
Verschiedene Studien widmeten sich dem Korpus der Oracular Amuletic Decrees unter diversen Gesichtspunkten, wobei Textsegmente der gesamten Gruppe bearbeitet und zitiert werden, s. Lucarelli 2009, 231–239; Wilfong 2013, 295–300; Austin 2014, 39–41; Adderly 2015, 191–227; Grams 2017, 2017, 55–100; Roß 2019.

Editionen

- Edwards 1960a: I. E. S. Edwards, Hieratic Papyri in the British Museum. Fourth Series. Oracular Amuletic Decrees of the Late New Kingdom. I. Text (London 1960), 49–51.

- Edwards 1960b: I. E. S. Edwards, Hieratic Papyri in the British Museum. Fourth Series. Oracular Amuletic Decrees of the Late New Kingdom. II. Plates (London 1960), Taf. 16–17.

Literatur zu den Metadaten

- Adderly 2015: N. J. Adderly, Personal Religion in the Libyan Period in Egypt (Saarbrücken 2015), 191–218.

- Austin 2014: A. Austin, Contending with Illness in Ancient Egypt (Los Angeles 2014) (https://escholarship.org/uc/item/4rw1m0cz, 24.10.2019).

- Bourriau – Ray 1975: J. D. Bourriau – J. Ray, Two Further Decree-Cases of ŠꜢḳ, in: Journal of Egyptian Archaeology 61 (1975), 257–258.

Bülow-Jacobson 2009: A. Bülow-Jacobson, Writing Materials in the Ancient Word, in: R. S. Bagnall, The Oxford Handbook of Papyrology (Oxford 2009), 3–29.

- Černý 1939: J. Černý, Late Ramesside Letters, Bibliotheca Aegyptiaca IV (Brüssel 1939).

- Grams 2017: A. Grams, Der Gefahrenkatalog in den Oracular Amuletic Decrees, in: Studien zur Altägyptischen Kultur 46 (2017), 55–100.

- Jacquet-Gordon 1960: H. H. Jacquet-Gordon, The Inscription on the Philadelphia-Cairo Statue of Osorkon II, in: JEA 46 (1960), 12–23.

- Jacquet-Gordon 1963: H. J. Jacquet-Gordon, [Review:] I. E. S. Edwards, Hieratic Papyri in the British Museum. Fourth Series. Oracular Amuletic Decrees of the Late New Kingdom, 2 Bände (London 1960), in: Bibliotheca Orientalis 20 (1963), 31–33.

- Jacquet-Gordon 1979: H. Jacquet-Gordon, Deux graffiti de l’époque libyenne sur le toit du temple de Khonsou à Karnak, in: Anonymous (Hrsg.), Hommages à la mémoire de Serge Sauneron 1927-1976. I. Égypte pharaonique, Bibliothèque d’Étude 81 (Caire 1979), 167–183, Taf. 27–29.

- Jacquet-Gordon 2003 : H. Jacquet-Gordon, Temple of Khonsu, Vol. 3. The Graffiti on the Khonsu Temple Roof at Karnak: A Manifestation of Personal Piety, Oriental Institute Publications 123 (Chicago 2003).

- Koenig 1987: Y. Koenig, Notes de transcription, in: Cahiers de Recherches de l’Institut de Papyrologie et d’Égyptologie de Lille 9 (1987), 31–32.

- Koenig 2018: Y. Koenig, Un nouveau décret amulettique oraculaire: Pap. IFAO H 40, Bulletin de l’Institut Français d’Archéologie Orientale 118 (2018), 233–239.

- Lucarelli 2009: R. Lucarelli, Popular Beliefs in Demons in the Libyan Period: The Evidence of the Oracular Amuletic Decrees, in: G. P. F. Broekman – R. J. Demarée – O. E. Kaper (Hrsg.), The Libyan Period in Egypt. Historical and Cultural Studies into the 21st – 24th Dynasties: Proceedings of a Conference at Leiden University, 25-27 October 2007, Egyptologische Uitgaven 23 (Leuven 2009), 231–239.

- Ray 1972: J. Ray, Two Inscribed Objects in the Fitzwilliam Museum, Cambridge, in: Journal of Egyptian Archaeology 58 (1972), 247–253.

- Ritner 2009: R. K. Ritner, The Libyan Anarchy. Inscriptions from Egypt’s Third Intermediate Period (Atlanta 2009), 74.

- Roß 2019: A. Roß, Der Schutz von Kindern im alten Ägypten. Die religiösen und soziokulturellen Aspekte der Oracular Amuletic Decrees (Göttingen 2019).

- Sourouzian 2010: H. Sourouzian, Seti I, not Osorkon II. A new join to the statue from Tanis, CG 1040 in the Cairo Museum, in: O. El-Aguizy – M. S. Ali (Hrsg.), Echoes of Eternity. Studies presented to Gaballa Aly Gaballa, Philippika 35 (Wiesbaden 2010), 96–105.

- Turner 1978: E. C. Turner, The Terms Recto and Verso: The Anatomy of the Papyrus Roll. Papyrologica Bruxellensia: études de papyrologie et édition de sources 16 (Bruxelles 1978).

- Verhoeven 2001: U. Verhoeven, Untersuchungen zur späthieratischen Buchschrift, Orientalia Lovaniensia Analecta 99 (Leuven 2001), 13.

- Wilfong 2013: T. G. Wilfong, The Oracular Amuletic Decrees: A Question of length, in: Journal of Egyptian Archaeology 99 (2013), 295–300.

- Winand 1992: J. Winand, Études de néo-égyptien 1. La morphologie verbale, Aegyptiaca Leodiensia 2 (Liège 1992).

Eine vollständige Bibliographie finden Sie hier.

Autoren
Dr. Anke Ilona Blöbaum

Übersetzung und Kommentar

Oracular Amuletic Decree L4 (Papyrus BM EA 10320)

Recto

[...] [x+1] [...]1.
[Ich werde] ⸢ihn⸣ [retten] [aus der Hand] [des]2 wilden [Löw]en der Bastet, der 〈vom〉 Blut der Rechit-Menschen lebt.
Ich werde ⸢ihn⸣ bewahren ⸢vor⸣ der [x+5] Linsenkrankheit (aus) Syrien (und) der Linsenkrankheit (aus) Kusch.
Ich werde ihn retten aus der Hand der Götter, die einen Menschen 〈in〉3 der Stadt finden und ihn auf den Feldern töten.
Ich werde ihn retten aus der Hand der Götter, die [x+10] einen Menschen 〈auf〉 den Feldern ⸢finden⸣ und ihn in 〈der〉4 Stadt töten.
Ich werde ihn bewahren5 vor (Schadens)zauber, {vor (Schadens)zauber}6 vor (Schadens)zauber eines Syrers, vor (Schadens)zauber eines Nubiers (und) vor (Schadens)zauber eines [x+15] Ägypters.

1 Edwards (1960a, 27) schätzt, dass ca. ein Drittel des ursprünglichen Textes verloren sind.
2 Ergänzungen nach einer Parallele in pTurin Cat. 1984 (T2), Rto. 58, vgl. Edwards 1960a, 27 [1].
3 〈m〉: Ergänzung nach einer Parallele in pTurin Cat. 1984 (T2), Rto. 29–31, vgl. ferner den folgenden Satz.
4 〈pꜣ〉: Vgl. Z. x+7, im vorausgehenden Satz.
5 šdi̯ : Das Verb šdi̯ „retten, bewahren“ (Wb 4, 563.2–9) ist an dieser Stelle bemerkenswerterweise mit dem Falken auf der Standarte (G7) klassifiziert. In den Oracular Amuletic Decrees ist die Klassifizierung eines Verbums als göttliche Handlung häufig in der Einleitungsformel bei dem Verb ḏd „sagen, sprechen“ zu beobachten. Nur drei Texte derjenigen, in denen dieser Teil des Textes erhalten ist (pBerlin 3059 (B2); pTurin Cat. 1984 (T2); pLondon BM EA 10899 (C2)), zeigen Schreibungen ohne den Klassifikator, gegenüber 13 Texten, in denen ḏd generell mit G7 klassifiziert ist.
Ähnliches ist in spätmittelägyptischen Texten zu beobachten, in denen der Klassifikator für die Götter auch bei Bezeichnungen geschrieben wird, die nicht den Gott selbst, sondern „einen ihm eng verbundenen Teil bzw. einen Gegenstand aus seiner Sphäre bezeichnet“, s. K. Jansen-Winkeln, Spätmittelägyptische Grammatik der Texte der 3. Zwischenzeit, Ägypten und Altes Testament (ÄAT) 34 (Wiesbaden1996), 22 [e]. Einen vergleichbaren Hintergrund muss man an dieser Stelle ebenfalls annehmen, da aufgrund der Syntax die Auffassung als 1. Person Singular des Suffixpronomens auszuschließen ist. Allerdings handelt es sich bei den von Jansen-Winkeln angeführten Beispielen in der Regel um Substantive, eine Parallele in Bezug auf ein Verb findet sich nicht.
6 {r ḥkꜣ}: Die Stelle ist korrupt. Möglicherweise hatte der Schreiber eine Formulierung im Kopf, wie wir sie im pBM EA 10083 (L1), finden: Dort wird Schutz vor „(Schadens)zauber eines Zauberers (oder) einer Zauberin“ gewährt (r ḥkꜣ.w n(.j) ḥkꜣ.w (Vso. x+39) ḥkꜣ(.wt)). Dagegen spricht allerdings die Wiederholung der Präposition r. Auch geht das zweite ḥkꜣ nicht über die Zeile hinaus und ist deutlich weniger ausführlich geschrieben als die anderen Belege für den Begriff; dies spricht für eine Dittographie am Zeilenumbruch, bei der der Schreiber mit der neuen Zeile die gesamte Phrase neu schreibt, s. Edwards 1960a, 27, [7]. Anstelle des ersten r ḥkꜣ wäre ein nb „jeder“ zu erwarten, so dass der Beginn des Spruchs im Allgemeinen bleibt, während die folgenden Elemente eine Spezifizierung bieten.

I[ch] werde ihn bewahren 〈vor〉 jedem Land-wr.t-Geist (und) vor jedem Nil-wr.t-Geist.
Ich werde ihn bewahren vor (Gift)schlangen, vor Skorpionen (und) vor jedem ⸢Maul⸣, das beißt.
Ich werde ihn retten ⸢aus der Hand⸣ der Götter, die 〈einen Menschen auf〉7 der Flucht schnappen.8
Ich [x+20] werde [ihn] ⸢retten⸣ [aus] ⸢der Hand⸣ der Götter, ⸢die⸣ einen Menschen 〈als〉 Beute schnappen.
Ich werde ihn retten aus der Hand des Sterns, der ⸢vom⸣ Himmel fällt (= Meteorit) und die Menschen niederschmettert9.
Ich werde ((ihn bewahren)) [vor] dem ⸢Hieb⸣ (wörtl. Schlagen) eines Schwertes, vor dem Stoß (wörtl. Schlagen) [x+25] einer Lanze/eines Speers (und) vor dem ⸢Schl⸣ag (wörtl. Schlagen) eines (Mandel)holz(stocks)10.

7〈rmṯ〉 〈m〉: Ergänzung nach einer Parallele in pLondon BM EA 10083 (L1), Rto. x+37.
8 Inhaltlich schließen dieses Versprechen sowie das folgende an die beiden Versprechen in Z. x+6–11 an.
9 ḫbḫb: Hiermit liegt eine Variante dieses Versprechens vor. In den Texten pBM EA 10083 (L1), Rto. x+15–16 sowie pBerlin 3059 (B2), Rto. 23 wird anstelle von ḫbḫb „betreten, (Feinde) niedertreten“ (Wb 3, 255.2–7) das Verbum qbqb „(den Feind) niederwerfen" (Wb 5, 165.3) verwendet.
10 jꜥnw: Gemeint ist wohl der ꜥwn.t-Holzstock (Wb 1, 173.2–3; D. v. Deines/W. Westendorf, Wörterbuch der ägyptischen Drogennamen, Grundriss der Medizin der alten Ägypter 6 (Berlin 1959), 83), s. Edwards 1960a, 28, [15]. Der Begriff findet sich sowohl zur Bezeichnung einer speziellen Baum-, bzw. Holzart (z. B. im pLondon BM EA 10686 (pChester Beatty VI), 5.10), aber auch zur Benennung eines Schlagstocks, der aus diesem Holz hergestellt worden ist und offenbar zur Bewaffnung eines Streitwagens gehören konnte, s. z. B. oEdinburgh 916, Vso. 9). Die botanische Analyse eines Stockes mit der Aufschrift ꜥwn.t, ergab, dass es sich um einen Mandelbaum handeln dürfte, s. Hall/Janssen, in: Göttinger Miszellen 105, 1988, 15–16. Dies korreliert mit einem Krug (C 614 c) aus dem Grab des Tutanchamun, der mit pr.t ꜥwn.t beschriftet ist und Mandeln enthielt, s. R. Germer, Die Pflanzenmaterialien aus dem Grab des Tutanchamun, Hildesheimer Ägyptologische Beiträge (HÄB) 28 (Hildesheim 1989), 38–40.

(Gesprochen hat)11 Chons in Theben, der Gnädige, der große Gott, der Größte, der zuerst entstanden ist:
Ich werde [...]-Maat12, dessen Mutter Djedasetiuesanch („Isis hat gesagt, dass sie leben soll“) ist, (und) der der Sohn von Djedsepu ist, [x+30] {unseren} 〈meinen〉 Diener (und) {unseren} 〈meinen〉 Zögling beschützen.
Ich werde sein Fleisch (und) sein Skelett gesund erhalten.
Ich werde ⸢seinen⸣ Mund öffnen, um zu essen.
{Wir} Ich werde seinen Mund öffnen, um zu trinken 〈bis zur〉 Sättigung.
Ich werde veranlassen, dass er isst, um zu leben.
[x+35] Ich werde veranlassen, dass 〈er〉 trinkt, um gesund zu bleiben.

11 Spatium: In der Leerstelle ist ḏd „gesprochen hat“ zu ergänzen. Die Orakelamulette wurden zunächst mit der Leerstelle produziert, ḏd wurde erst bei Ausführung des Orakels nachgetragen. Dies ist in manchen Fällen durch den Tintenfluss zu erkennen. Die Tatsache, dass im vorliegenden Papyrus diese „Validierung“ ausblieb, deutet darauf hin, dass das Amulett möglicherweise niemals als solches verwendet wurde. Anders als für den pLondon BM EA 10083 (L1), für dessen Besitzerin mit pTurin Cat. 1984 (T2) ein zweiter „validierter“ Amulettpapyrus erhalten ist (s. Edwards 1960a, xvii), ist für den hier genannten Besitzer kein weiteres Exemplar bekannt.
12 [...]-Mꜣꜥ.t/Ḫns.w-[...]: Der Name des Besitzers dieses Papyrus ist leider an beiden Stellen (Z. x+28 u. Z. x+39–40) nicht komplett erhalten. Eine Rekonstruktion birgt einige Schwierigkeiten. Die erste Stelle überliefert den Schluss des Namens, erhalten ist der Teil eines Strichs, die Feder (H6) sowie der sitzende/hockende Mann mit Flagellum (A52) als Personenklassifikator. Die zweite Stelle überliefert Ḫns.w als Beginn des Namens sowie Reste des letzten Zeichens, die zu A52 gut passen würden. Die Möglichkeit, dass an der zweiten Stelle der Gott Chons gemeint sein könnte, ist aus inhaltlichen Gründen wenig wahrscheinlich, s. Edwards 1960a, 28 [27]. Es sind nur wenige Personennamen, die zu diesen Bestandteilen passen, bezeugt. Der Name könnte gut zu Ḫns.w-ms-pn-Mꜣꜥ.t ergänzt werden. Dieser Name ist in einem Graffito (Gr. 186) auf dem Dach des Chonstempels in Karnak belegt, das in die 26. bis 30. Dynastie zu datieren ist, s. H. Jacquet-Gordon, The Graffiti on the Khonsu Temple Roof at Karnak. A Manifestation of Personal Piety, Oriental Insitute Publications (OIP) 123 (Chicago 2003), 67, pl. 69. Die Schreibung im Graffiti passt sehr gut zu den im hier vorliegenden Papyrus erhaltenen Zeichen. Einschränkend zu bemerken ist, dass der zur Verfügung stehende Platz bei der ersten Erwähnung des Namens eventuell etwas knapp sein könnte.
Ein kürzerer Name, der ebenfalls zu den erhaltenen Bestandteilen passen könnte, wäre Ḫns.w-Šw. Dieser Name ist ebenfalls in Karnak auf dem Dach des Chonstempels in einem anderen Graffito (Gr. 128) belegt, s. Jacquet-Gordon, Graffiti on the Khonsu Temple Roof, 102–103, pl. 47. Hierzu ist einschränkend zu erwähnen, dass bei einer Schreibung für den Gott Shu ein Götterklassifikator zu erwarten wäre, der im vorliegenden Papyrus in Z. x+28 nicht geschrieben ist. Ein weiteres Problem ist, dass nun die Lücke zu Beginn von Z. x+40, die für den zweiten Teil des Namens zur Verfügung steht, mit der zu erwartenden Schreibung von Šw selbst mit Götterklassifikator eigentlich noch nicht ausgefüllt ist. Es gibt also bei beiden Rekonstruktionen kleine Unstimmigkeiten, wobei die erste Möglichkeit im Großen und Ganzen besser zu passen scheint. Letztendlich ist eine sichere Ergänzung des Namens leider nicht möglich.

(Es wurde gesprochen)13 seitens der großen Götter, der Ältesten, die zuerst entstanden sind:
Was jedes Wort betrifft, das auf diesem Orakel aufgeschrieben (wörtl. gemacht) ist, (und) ferner die (= die Versprechen), die wir nicht aufgeschrieben (wörtl. gemacht) haben: wir werden Gutes veranlassen 〈für〉 Chons-[?-Maat]14 (?), [x+40] ⸢unseren⸣ Diener (und) [unseren] Zögling (und) 〈wir〉 werden Gutes veranlassen ⸢für⸣ ihn aufs Vortrefflichste.

13 Siehe Kommentar zum Spatium.
14 Siehe Kommentar zum Namen des Besitzers.