ḥdb: Das Verb ḥdb „niederwerfen, daliegen, anhalten“ (Wb 3, 205.8–17) ist medizinisch nur in Verbindung mit Harn bezeugt und wird dort als „Verhaltung“ (ein krankheitsbedingtes Nichtausscheiden des Harns) aufgefasst, s. H. v. Deines – W. Westendorf, Wörterbuch der Medizinischen Texte, 2Bde, Grundriss der Medizin der Alten Ägypter 7 (Berlin 1961–62), 641. In den Oracular Amuletic Decrees begegnet das Verbum insgesamt drei Mal (pLondon BM EA 10083 (L1), Rto. x+69–70; pLondon BM EA 10321 (L5), Rto. x+52–53/OAD, vs. 52–53; pTurin Cat. 1983 (T1), Vso. 54–55). Die beiden Belege in L5 und T1 beziehen sich auf eine Störung des Auges, die ebenfalls – wie auch das Sprechen in T1 – gut mit einem Anhalten im Sinne einer Funktionsstörung in Einklang zu bringen sind. Edwards (1960a, 8 [56]) erscheint das nicht ausreichend, vor allem, weil das Wort in L5 und T1 mit dem schlagenden Mann (A24) klassifiziert ist, weshalb er „confusion, upset“ vorschlägt. Fischer-Elfert (Anmerkung vom 20.08.2019) verweist auf Parallelen in der altorientalischen Medizin. Möglicherweise ist hier ein ähnliches Phänomen anzunehmen, wie es in einem neuassyrischen Rezept zur Lösung von Schadenszauber (Tafelsignatur der Vorderasiatische Abteilung der Staatlichen Museen zu Berlin (VAT) 13776, Vso. 16) belegt ist, und das von D. Schwemer (Keilschrifttexte aus Assur literarischen Inhalts Bd. 2: Rituale und Beschwörungen gegen Schadenzauber (KAL II), Wisschenschaftliche Veröffentlichungen der Deutschen Orient-Gesellschaft (WVDOG) 117, (Wiesbaden 2007), 114) mit „Mundlähmung“ übersetzt wurde. Er beschreibt dies folgendermaßen: „Eine bestimmte Form der Behexung, die sich nicht nur als Aphasie im engeren Sinne, sondern auch in der Unfähigkeit, seine Interessen etwa bei Hofe oder vor Gericht eloquent durchzusetzen, manifestierte.“ (Schwemer, in: Texte aus der Umwelt des Alten Testaments: Neue Folge (TUAT.NF) 5 (Gütersloh 2010), 130).
Dr. Anke Ilona Blöbaum