Oracular Amuletic Decree P5 (Papyrus Paris BN 238-3)

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Schlagwörter
Alternative Namen
OAD P5
Aufbewahrungsort
Europa » Frankreich » (Städte M-P) » Paris » Bibliothèque Nationale, Cabinet des Médailles

Inventarnummer: BN 238-3

Erwerbsgeschichte

Der Papyrus befand sich zunächst im Besitz von Phillipe Virey und wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt zusammen mit zwei Amulett-Papyri (BN 238-1 u.2; zu 1 s. Derchain 1965, 175–176 [117]) angekauft (Edwards 1960a, 93; https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b8304651f). Der französische Ägyptologe Virey (1853–1920) arbeitete 1884 vor allem in Theben-West für die „Mission permanente au Caire“, aus der später das „Institut français d’archéologie orientale“ hervorging (Bierbrier 2019, 474).

Herkunft
Niltal südlich von Assiut bis zum 1. Katarakt » Theben

Die genaue Herkunft des Papyrus ist nicht bekannt. Edwards (1960a, xiii) nimmt generell für diese Gruppe von Texten eine Herkunft aus Theben an. Diese Annahme wird zumeist durch die im Text genannten Götter oder gelegentlich auch durch die genannten Personennamen gestützt. In diesem Papyrus ist aber leider weder der Name des orakelgebenden Gottes noch derjenige der antiken Besitzerin erhalten. Da der Ägyptologe Phillipe Virey, von dem der Papyrus angekauft wurde, im Jahr 1884 vornehmlich in Theben-West tätig war (Bierbrier 2019, 474), ist es zumindest wahrscheinlich, dass der Papyrus dort gefunden bzw. gekauft worden ist.

Datierung
von: (Epochen und Dynastien) » Pharaonische Zeit » Dritte Zwischenzeit » 21. Dynastie bis: (Epochen und Dynastien) » Pharaonische Zeit » Dritte Zwischenzeit » 22.–23. Dynastie

Edwards (1960, xiii–xiv) geht von einer Datierung des gesamten Korpus der Amulettpapyri mit Orakeldekreten in die 22./23. Dynastie aus. Ein einziger Text (L7: pBM EA 10730) liefert einen Hinweis auf die Datierung, denn er ist für einen Prinzen und zukünftigen General in der Armee eines Königs Osorkon geschrieben, bei dem es sich nach Edwards (1960, xiv) und Ritner (2009, 74) vermutlich um Osorkon I. handeln dürfte, während Jacquet-Gordon (1960, 175, n. 5; Ead., 1963, 32) und ihr folgend Verhoeven (2001, 13) von Osorkon II. ausgehen. Diese Datierung basiert auf Textparallelen im Text auf einer Statue aus Tanis (Kairo CG 1040 + CG 881 + Philadelphia E 16159: s. Jacquet-Gordon, 1960, 23), die ursprünglich für Sethos I. angefertigt und für Osorkon II. wiederverwendet und neu beschriftet wurde (Sourouzian 2010, 97–105). Der Text L7 wäre also in die 22. Dynastie, oder für den Fall, dass es sich ungeachtet der Parallelen doch um einen späteren Osorkon handeln würde, spätestens in die 23. Dynastie zu datieren. Nach Koenig (1987, 31) ist aufgrund der Paläographie sowie spezifischer Schreibungen mindestens für einen Teil der Texte, den hier bearbeiteten nicht mit eingeschlossen, eine Datierung in die 21. Dynastie anzunehmen.

Textsorte
Oracular Amuletic Decree
Inhalt

Der orakelgebende Gott, dessen Name leider nicht lesbar ist, verspricht der Besitzerin des Amuletts, deren Namen sich leider nicht erhalten hat, Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und Bedrohungen sowie die Gesunderhaltung ihres Körpers. Die Beschreibung des Körpers in seinen Einzelteilen sowie die Aufzählung der Gefahren und Bedrohungen generiert sich aus einem standardisierten Katalog, der allen Texten des Korpus zugrundeliegt, s. Grams 2017, 55–100.

Ursprünglicher Verwendungskontext

Amulettpapyri wie der hier vorliegende Text wurden aufgerollt in einem kleinen Behälter, der aus Leder, Holz oder Metall gearbeitet sein konnte (vgl. Ray 1972, 151–153; Bourriau/Ray 1975, 257–258), um den Hals getragen und dienten somit als Apotropaion (vgl. hierzu Roß 2019, 40–44). Die Amulette wurden vermutlich in erster Linie für Kinder hergestellt (vgl. Roß 2019, 26–36; Adderly 2015, 193; Edwards 1960, xvi), wobei es Hinweise darauf gibt, dass es sich um Säuglinge oder sehr junge Kinder gehandelt haben könnte (Roß, ebd.). Wilfong (2013, 295–300) geht davon aus, dass die Länge des beschrifteten Papyrusstreifens mit der Größe des Kindes korreliert werden kann. Mittlerweile ist auch ein Orakeldekret für eine schwangere Frau belegt (pIFAO H40: Koenig 2018, 233–239), doch ist der Text leider nur fragmentarisch erhalten, so dass keine Rückschlüsse auf die ursprüngliche Länge des Dokumentes erzielt werden können.

Die Texte sind generell als Götterrede konzipiert, die durch die Phrase „Göttername + ḏd“ eingeleitet wird. Im hier vorliegenden Papyrus ist an den Stellen, wo man ḏd „sagen“ erwartet, jeweils etwas Platz frei gelassen. Edwards (1960, xvii) geht davon aus, dass die Lücken erst, nachdem der Papyrus den Göttern vorgelegt worden ist, ausgefüllt wurden, und erst durch diesen Akt die Wirksamkeit gewährleistet war. Somit wäre der hier vorliegende Text niemals wirksam gemacht worden und folglich wohl auch nicht getragen worden. Die Tatsache, dass uns für die gleiche Besitzerin mit dem Papyrus Turin Cat. 1984 (OAD, T2) ein weiterer Papyrus vorliegt, in dem sich keine Lücken befinden, eine entsprechende „Validierung“ also stattgefunden haben muss, unterstützt diese These. Aus welchen Gründen der Text L1 (pBM EA 10083) offenbar ausgemustert wurde, ist allerdings unklar.

Material
Organisch » Faser, Pflanzliche und Tierische » Papyrus
Technische Daten

Der Text ist fast vollständig erhalten. Lediglich die erste Zeile und Teile der drei folgenden Zeilen sind verloren. Unglücklicherweise sind die Lücken so verteilt, dass weder der Name des orakelgebenden Gottes noch derjenige der Orakelbesitzerin erhalten ist. Der erhaltene Papyrusstreifen ist mit seiner Länge von 44,5 cm und seiner Breite von 4,3 cm der kürzeste und schmalste der gesamten Gruppe. Er ist nur auf einer Seite beschrieben. Anders als bei den meisten anderen Texten hat der Schreiber hier die Seite des Textes ausgewählt, auf der die Fasern horizontal verlaufen (Verso, transversa carta). Es mag zunächst etwas irritieren, dass die Seite des Textes als „Verso“ bezeichnet wird, bei der die horizontalen Fasern oben liegen. Die Oracular Amuletic Decrees sind generell auf sehr schmalen und zum Teil enorm langen Papyrusstreifen notiert worden. Wie haben die Schreiber diese Streifen hergestellt? Die einfachste Methode ist die, einen schmalen Streifen von einer bereits vorbereiteten Rolle abzuschneiden. Edwards hat bei einer Untersuchung der Klebungen Hinweise auf genau dieses Vorgehen festgestellt (Edwards 1960a, xii). So konnte er bei einer Reihe von Texten Klebungen in regelmäßigen Abständen feststellen, die auf eine vorgefertigte Rolle hindeuten. Allerdings erwähnt er auch, dass es Texte gibt, die unregelmäßige Abstände bei den Klebungen aufweisen bzw. aufzuweisen scheinen (ebd.). Daraus zieht er den Schluss, dass es für die Herstellung der OAD keine festgelegte Methode gab, sondern die Schreiber vielmehr das Material verwendeten, das sie gerade zur Hand hatten; seien es Abschnitte einer Rolle oder anderweitige Streifen, bzw. eine Kombination aus beidem. Als Beispiel eines zusammengestückelten Papyrus führt er insbesondere Papyrus London BM EA 10320 (L4) an (ebd.). Dieser Papyrus beginnt mit einem Stück, auf dem neun Zeilen des Textes erhalten sind, bei dem aber die horizontalen Fasern oben liegen. Dieses Stück ist an den Streifen mit vertikalen Fasern angeklebt (Edwards 1960a, 27). Genau diesen Papyrus möchte ich allerdings als wichtigen Hinweis dafür benennen, dass die Schreiber in der Regel einen schmalen Streifen von einer vorbereiteten Rolle abgeschnitten haben. Das kurze Stück mit dem anderen Faserverlauf ist doch zweifelsfrei ein sog. Schutzblatt bzw. „protocollon“ zu Beginn einer Papyrusrolle (vgl. Turner 1978, 28–29), das in diesem Fall entgegen der allgemeinen Praxis ebenfalls beschriftet wurde. Die Klebung zeigt zudem deutlich an, dass es sich um das Recto der betreffenden Rolle handeln muss (an dieser Stelle möchte ich Nadine Quenouille für ihre papyrologische Expertise und Einschätzung sehr herzlich danken). Der Schreiber hat also den Streifen von einer neuen Rolle abgeschnitten und dann zur Beschriftung um 90 Grad gedreht. Es handelt sich also papyrologisch um eine „transversa carta“ (Turner 1978, 29; Bülow-Jacobson 2009, 21–22), ähnlich wie es bei spätramessidischen Briefen zu beobachten ist (Edwards 1960a, xii [7] mit Verweis auf Černý 1939, xvii-xx).

Schrift
Hieratisch

Der Text ist in einem recht gut lesbaren, deutlich kursiven Späthieratisch geschrieben, s. Edwards 1960a, xiv, 1; vgl. Verhoeven 2001, 13.

Sprache
Ägyptisch-Koptisch » Ägyptisch » Mittelägyptisch » spätes Mittelägyptisch mit neuägyptischen Einflüssen

Die im Text verwendete Sprache ist nach Orthographie und Grammatik eindeutig dem Neuägyptischen zuzuordnen. Indizien sind z.B. die Schreibung der Suffixpronomen sowie der Gebrauch des Possessivartikels oder der Periphrase mit jri̯. Zudem ist im Futur III die Präposition r nicht geschrieben, vgl. zur Morphologie der Verben in den OAD die zitierten Beispiele bei Winand 1992, 536–537.

Bearbeitungsgeschichte

Im Jahr 1960 legte Edwards die editio princeps von insgesamt 21 Papyri vor (Edwards 1960a+b), darunter auch der hier bearbeitete Papyrus BN 238-3. Er bezeichnete die Textgruppe als „Oracular Amuletic Decrees“ (OAD). Unser Text ist dort mit der Sigle P5 aufgenommen (1960a, 93–94, Bd. 2, pl. XXXVI). Verschiedene Studien widmeten sich dem Korpus der Oracular Amuletic Decrees unter diversen Gesichtspunkten, wobei Textsegmente der gesamten Gruppe bearbeitet und zitiert werden, s. Lucarelli 2009, 231–239; Wilfong 2013, 295–300; Austin 2014, 39–41; Adderly 2015, 191–227; Grams 2017, 2017, 55–100; Roß 2019.

Editionen

- I. E. S. Edwards. Hieratic Papyri in the British Museum. Fourth Series: Oracular Amuletic Decrees of the Late New Kingdom I. Text. London 1960, 93–94.

- I. E. S. Edwards. Hieratic Papyri in the British Museum. Fourth Series: Oracular Amuletic Decrees of the Late New Kingdom II. Plates. London 1960, pl. 36.

Literatur zu den Metadaten

- Adderly 2015: N. J. Adderly, Personal Religion in the Libyan Period in Egypt (Saarbrücken 2015), 191–218.

- Austin 2014: A. Austin, Contending with Illness in Ancient Egypt (Los Angeles 2014).

- Bierbrier 2019: - M. L. Bierbrier. Who was who in Egyptology. 5. überarbeitete Auflage. London 2019.

- Bourriau – Ray 1975: J. D. Bourriau – J. Ray, Two Further Decree-Cases of ŠꜢḳ, in: Journal of Egyptian Archaeology 61 (1975), 257–258.

- Bülow-Jacobson 2009: A. Bülow-Jacobson, Writing Materials in the Ancient Word, in: R. S. Bagnall, The Oxford Handbook of Papyrology (Oxford 2009), 3–29.

- Černý 1939: J. Černý, Late Ramesside Letters, Bibliotheca Aegyptiaca IV (Brüssel 1939).

- Derchain 1965: Ph. Derchain, Le Papyrus Salt 825 (B.M. 10051) rituel pour la conservation de la vie en Égypte, Mémoires (de l’)Académie Royale de Belgique: Classe des Lettres 58, 1a (Bruxelles 1965).

- Grams 2017: A. Grams, Der Gefahrenkatalog in den Oracular Amuletic Decrees, in: Studien zur Altägyptischen Kultur 46 (2017), 55–100.

- Jacquet-Gordon 1963: H. J. Jacquet-Gordon, [Review:] I. E. S. Edwards, Hieratic Papyri in the British Museum. Fourth Series. Oracular Amuletic Decrees of the Late New Kingdom, 2 Bände (London 1960), in: Bibliotheca Orientalis 20 (1963), 31–33.

- Jacquet-Gordon 1979: H. Jacquet-Gordon, Deux graffiti de l’époque libyenne sur le toit du temple de Khonsou à Karnak, in: Anonymous (Hrsg.), Hommages à la mémoire de Serge Sauneron 1927-1976. I. Égypte pharaonique, Bibliothèque d’Étude 81 (Caire 1979), 167–183, Taf. 27–29.

- Koenig 1987: Y. Koenig, Notes de transcription, in: Cahiers de Recherches de l’Institut de Papyrologie et d’Égyptologie de Lille 9 (1987), 31–32.

- Koenig 2018: Y. Koenig, Un nouveau décret amulettique oraculaire: Pap. IFAO H 40, Bulletin de l’Institut Français d’Archéologie Orientale 118 (2018), 233–239.

- Lucarelli 2009: R. Lucarelli, Popular Beliefs in Demons in the Libyan Period: The Evidence of the Oracular Amuletic Decrees, in: G. P. F. Broekman – R. J. Demarée – O. E. Kaper (Hrsg.), The Libyan Period in Egypt. Historical and Cultural Studies into the 21st – 24th Dynasties: Proceedings of a Conference at Leiden University, 25-27 October 2007, Egyptologische Uitgaven 23 (Leuven 2009), 231–239.

- Ch. Ragazzoli. Les papyrus égyptiens de la Bibliothèque nationale de France: redécourverte d’une collection majeure. In: BSFE 182, 2012, 19. [Erwähnung]

- Ray 1972: J. Ray, Two Inscribed Objects in the Fitzwilliam Museum, Cambridge, in: Journal of Egyptian Archaeology 58 (1972), 247–253.

- Ritner 2009: R. K. Ritner, The Libyan Anarchy. Inscriptions from Egypt’s Third Intermediate Period (Atlanta 2009), 74.

- Roß 2019: A. Roß, Der Schutz von Kindern im alten Ägypten. Die religiösen und soziokulturellen Aspekte der Oracular Amuletic Decrees (Göttingen 2019).

- Sourouzian 2010: H. Sourouzian, Seti I, not Osorkon II. A new join to the statue from Tanis, CG 1040 in the Cairo Museum, in: O. El-Aguizy – M. S. Ali (Hrsg.), Echoes of Eternity. Studies presented to Gaballa Aly Gaballa, Philippika 35 (Wiesbaden 2010), 96–105.

- Turner 1978: E. C. Turner, The Terms Recto and Verso: The Anatomy of the Papyrus Roll. Papyrologica Bruxellensia: études de papyrologie et édition de sources 16 (Bruxelles 1978).

- Verhoeven 2001: U. Verhoeven, Untersuchungen zur späthieratischen Buchschrift, Orientalia Lovaniensia Analecta 99 (Leuven 2001), 13.

- Wilfong 2013: T. G. Wilfong, The Oracular Amuletic Decrees: A Question of length, in: Journal of Egyptian Archaeology 99 (2013), 295–300.

- Winand 1992: J. Winand, Études de néo-égyptien 1. La morphologie verbale, Aegyptiaca Leodiensia 2 (Liège 1992).

Autoren
Dr. Anke Ilona Blöbaum
Autoren (Metadaten)
Dr. Anke Ilona Blöbaum

Übersetzung und Kommentar

Oracular Amuletic Decree P5 (pParis BN E238-3)

[rto 1] [Es hat der Gott (?) gesprochen], ⸢der große Gott⸣, der Älteste, der zuerst entstanden ist.

Ich werde [...], [Tochter (?)]  von Chonsu[...],1 beschützen. [rto 5] Ich werde sie gesund erhalten ⸢an⸣ ihrem Fleisch (und) ihrem Skelett.

Ich werde sie2 behüten. Ich werde sie beschützen. Ich werde (aktiv) zwischen [rto 10] ihr und jeglicher Krankheit stehen (wörtl. handeln). Ich werde ihr Leben, Gesundheit, eine lange Lebenszeit (sowie) ein hohes (und) gutes Alter geben.

Ich werde sie bewahren [rto 15] vor jeglicher Krankheit, jeglicher Infektion, jeglicher Bitterkeit, jedem Fieber, jeder Hautentzündung (?)3 (und) jedem Unglück.

Ich werde [rto 20] veranlassen, dass das sehr große (und) erhabene Orakel des Lebens (und) der Gesundheit von ihr (Besitz) ergreift.

Ich werde sie vor jeder Aktion eines Messerdämons, [rto 25] vor jeder Aktion eines Wanderdämons (und) vor jeder Einwirkung der Jahresseuche bewahren.

Ich werde sie behüten am Mittag. Ich werde sie bewachen bei Nacht. [rto 30] Ich werde sie halten zu jeder Zeit, ohne sie zu verlassen. Ich bin ihr Schutz an jedem Tag.

1 [___]-Ḫns.w: Die Lücke ist ziemlich klein. Man würde hier den Namen der Orakelbesitzerin mit einer Filiation erwarten. Dass es sich um eine Besitzerin handelt, geht aus den im Text verwendeten Personalpronomen hervor. Vor dem noch erkennbaren Götternamen „Chons“ ist noch ein f zu erkennen. Sollte es sich um einen Bestandteil des Namens handeln, wäre es schwierig mit einem weiblichen Vornamen zu vereinbaren. Eventuell könnte es sich um einen Fehler zꜣ.t=f für zꜣ.t „seine Tochter“ vor dem Namen des Vaters handeln. Dann müssen allerdings die Namen der beiden Personen recht kurz sein. Dies dürfte dennoch die plausibelste Rekonstruktion der Stelle sein.

2 Das Suffixpronomen der 3. Person Singular femininum wird in diesem Text vor allem, wenn es als Objekt eines Verbums gebraucht ist, in der Regel sw geschrieben.

3 s(r)f.t: Edwards (HPBM 4, Bd. 1, 93 [9], Bd. 2, pl. XXXVIA) liest hier sf.t „Schwert“, da er den Klassifikator dieses Wortes und den des nächsten als Messer (T30) identifizierte (s. hierzu den Kommentar zu jy(.t) „Das Kommende“ im Sinne von Unglück im hier vorliegenden Satz). Ein Vergleich innerhalb des Textes (z.B. mit Zeile 24) zeigt allerdings, dass es sich eher um den Abkürzungsstrich Z6 handeln dürfte. Hinter dem Begriff wird sich daher wohl eher die srf.t-Hautkrankheit verbergen, die innerhalb der Oracular Amuletic Decrees in ähnlichen Zusammenhängen wie dem hier vorliegenden genannt wird, s. z.B. pTurin Cat. 1985 (T3), rto 25–27.

4 mḥ n-jm=st: Trotz der Klassifikation mit dem schlagenden Mann (A24) bei mḥ ist an dieser Stelle sicherlich nicht von einem gewaltvollen „Packen“ auszugehen, sondern ein mindestens neutrales (Fest-)Halten vorzuziehen.