ṯrs.t [ein Körperteil]

Der Begriff ṯrs.t bezeichnet einen Teil des Körpers. Eine nähere Eingrenzung der Bedeutung ist nicht möglich. Es gibt lediglich zwei Belege, die diesem Lemma zweifelsfrei zuzuordnen sind: So ist die Bezeichnung im Onomastikon des Amenemope [606] belegt und befindet sich dort zwischen den Begriffen ḏrww „Flanke, Rippengegend“ (Wb5, 602.1–20; medWb 1009–1010; Walker, Anatom. Term., 279) und dem qbḥ-Körperteil (Wb 5, 26.1–2; AEO 2, 255*; Walker, Anatom. Term., 277). Ein weiterer Beleg findet sich in den Versprechen zum Schutz einzelner Körperteile in einem Text der Oracular Amuletic Decrees (pTurin Cat. 1984 (T2), Vso. 44), wo der Begriff zwischen sḫn (Wb 3, 470.14; AEO 2, 253*; Walker, Anatom. Term., 275) und qbḥ genannt ist.

Dr. Anke Ilona Blöbaum