ḥsb.w n wꜣḏ „ḥsb.w-Paste (?)“
ḥsb.w n wꜣḏ: In medizinischen Kontexten nur im pEbers und dort nur drei Mal belegt: in Eb 533, 613 und 766b. In allen drei Fällen mit dem „schlechten Paket“, Gardiner Sign-list Aa2, geschrieben, das in Eb 533 als Klassifikator dient und in den anderen beiden Fällen als Logogramm; in Eb 613 und 766b hat es zusätzlich eine w-Endung und in Eb 766b ein Rechteck als Klassifikator. Die Lesung ist scheinbar durch Eb 533 vorgegeben, das die Einkonsonantenzeichen ẖ und p vor dem schlechten Paket stehen hat. Das suggeriert, dass es dasselbe Wort ẖp(ꜣ) ist, das als Bestandteil der ꜥš-Konifere, des Stech-Wacholders, des Afrikanischen Ebenholzbaumes und des Weihrauchs bekannt ist (H. Grapow – H. von Deines, Wörterbuch der ägyptischen Drogennamen, Grundriß der Medizin der alten Ägypter VI (Berlin 1959), 412–413). Die Übersetzungen und Kommentierungen gehen tatsächlich davon aus, dass es sich um dasselbe Wort handelt (zu den entsprechenden Übersetzungen s. daher auch den Kommentar zur ẖpꜣ-Droge); aber immerhin nimmt DrogWb es als separates Lemma auf (413–414). J. J. Clère hatte dagegen in einem 1947–1948 vorbereiteten Artikel aufgrund von Pleneschreibungen in Tb 100/129 für die logographisch geschriebenen Belege die Lesung ḥsb.w vorgeschlagen, s. E. Iversen, Some Ancient Egyptian Paints and Pigments. A Lexicographical Study, Det Kongelige Danske Videnskabernes Selskab. Historisk-filologiske Meddelelser 34.4 (København 1955), 17. Iversen vergleicht daraufhin dieses ḥsb.w mit dem ḥsb.t-Gewürm und vermutet hinter dem ḥsb.w n wꜣḏ die Bezeichnungen ἰὸς σκώληξ: „Grünspan-Wurm“ von Dioskurides V 92 bzw. scolecia von Plinius, N.H. 34,28. Diese Interpretation wird von DrogWb, 127–128, Anm. 2 und 413–414, eben mit Verweis auf die Pleneschreibung ẖp(ꜣ) in Eb 533, zurückgewiesen. Ohne auf die Problematik der scheinbaren Pleneschreibung einzugehen, akzeptiert J. R. Harris, Lexicographical Studies in Ancient Egyptian Minerals, Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Institut für Orientforschung. Veröffentlichungen 54 (Berlin 1961), die Lesung ḥsb.w (n wꜣḏ); Iversens Vergleich mit ἰὸς σκώληξ und scolecialehnt er dennoch ab, weil sich der wurmähnliche Zustand dieses Produktes durch künstliches Rollen ergebe und kein natürlicher Zustand sei. Neben der Totenbuch-Passage, wonach ḥsb.w n wꜣḏ zur Herstellung einer magischen Barke verwendet werden soll, verweist Harris auf die Herstellung eines Siegels in Edfu aus demselben Material; außerdem verweist er darauf, dass es im Totenbuch als dq.w n ḥm.t wꜣḏ.t: „Pulver von grüner Fritte“ bezeichnet sei. Insgesamt hält er ḥsb.w n wꜣḏ für „related to frit, possibly the crushed malachite used in making it“ (S. 145). Eine ausführliche Diskussion des Wortes ḥsb.w, inklusive Auflistung und Besprechung der einzelnen auch hier angeführten Belege, findet sich dann in dem erwähnten Artikel von Clère, der erst 1979 in überarbeiteter Fassung erschienen ist (J. J. Clère, Recherches sur le mot [Aa2*Z7:O39] des textes gréco-romains et sur d’autres mots apparentes, in: Bulletin de l’Institut Français d’Archéologie Orientale 79, 1979, 285–310, hier 285–310, zur Entstehungsgeschichte vgl. S. 309–310). Zu ḥsb.w n wꜣḏ und einem sicher gleichbedeutenden ḥsb.w wꜣḏ (mit Adjektiv statt Genitivverbindung) s. bes. 300–306. Nach Diskussion der Belege vermutet Clère auf S. 308 hinter ḥsb.w „une matière pâteuse ou plastique (qu’elle soit ou non de couleur verte)“. Für die Droge der medizinischen Texte hält er aufgrund der Pleneschreibung von Eb 533 dennoch eine Lesung ẖpꜣ n wꜣḏ für möglich (S. 306). Dennoch ist es denkbar, auch diese Belege denen von Clère hinzuzufügen: Eine Lösung findet sich schon bei Westendorf, Grammatik, § 9.d, der in Eb 533 eine „falsche Komplementierung eines Ideogramms“ vermutet. Es wäre also denkbar, dass sich der Schreiber in Eb 533 von der Droge ẖpꜣ hat leiten lassen – entweder aufgrund der ähnlichen Klassifizierung oder vielleicht eines äußerlichen Tertium comparationis, das allerdings bis zur genauen Identifizierung der ẖpꜣ-Droge unbekannt ist.
Dr. Lutz Popko