Oracular Amuletic Decree H25 (Papyrus Heidelberg hier. H25)
Übersetzung und Kommentar
Oracular Amuletic Decree H25 (Papyrus Heidelberg hier. H25)
Recto
[Es hat der Gott ? gesprochen]1, [rto x+1] ⸢der⸣ (?) […], der zuerst entstanden ist2;
Es hat (in göttlicher Weise) Mut, die Große ⸢gesprochen⸣, die Herrin von Ischeru, die 〈große〉 Göttin3, die Älteste, die zuerst entstanden ist;
Es hat (in göttlicher Weise) [rto x+5] Chons-von-Theben-Neferhotep gesprochen, […]4:
1 Textverlust: Der Text setzt mit der Vorstellung der orakelgebenden Götter ein. Vermutlich ist vor den beiden Göttern Mut und Chons-von-Theben-Neferhotep lediglich noch ein weiterer Gott, bei dem es sich eventuell um Amun handeln könnte, genannt. Daher ist davon auszugehen, dass vermutlich nur ein oder zwei Zeilen Text zu Beginn verloren sind. Die erste erhaltene Zeile überliefert lediglich den unteren Teil der Zeichen, so dass die Zeile weitestgehend unleserlich bleibt. Zu Beginn könnte man pꜣ oder eventuell auch pꜣj rekonstruieren, das offenbar folgende Epitheton bleibt unkenntlich.
2 der zuerst entstanden ist (⸢šꜣꜥ⸣-ḫpr): Die Zeichenreste am Ende der Zeile passen gut zu šꜣꜥ, sodass wir mit dem in der folgenden Zeile gut lesbaren ḫpr das Epitheton šꜣꜥ-ḫpr „der zuerst entstanden ist“ (LGG VII, 13c–14b; Lemma-ID 884294) rekonstruieren können. Dieses Epitheton wird zumeist an letzter Stelle der jeweiligen Beschreibung eines Gottes in den Oracular Amuletic Decrees genannt, und so ist es auch in diesem Fall.
3 die 〈große〉 Göttin (tꜣ nṯr.jt-〈ꜥꜣ.t〉): Hier erwartet man das Epitheton tꜣ(j) nṯr.t-ꜥꜣ.t „die(se) große Göttin“ (LGG IV, 562b–563a; Lemma-ID 880250), vgl. pTurin Cat. 1983 (T1), rto 1 mit entsprechender Epitheta-Folge; zur Auslassung von ꜥꜣ.t vgl. pTurin Cat. 1985 (T3) rto 102–103.
4 Textverlust: In Zeile x+6 ist lediglich eine kleine Tintenspur erhalten, der Rest des Textes ist verloren. Es ist davon auszugehen, dass in den folgenden ein bis zwei Zeilen noch weitere Epitheta des Chons angegeben waren. Danach folgen die namentliche Vorstellung des Orakelbesitzers/der Orakelbesitzerin sowie die Schutzversprechen.
