Oracular Amuletic Decree T1 (Papyrus Turin Cat. 1983)

Metadaten

Schlagwörter
Alternative Namen
OAD T1
Aufbewahrungsort
Europa » Italien » (Städte Q-Z) » Turin » Museo Egizio
Erwerbsgeschichte

Der Papyrus war Teil der Sammlung Drovetti (Edwards 1960, 51), die der aus dem Piemont stammende Diplomat während seiner Zeit als Generalkonsul für Frankreich ab 1803 in Ägypten zusammengetragen hatte. Die Sammlung wurde nach Verhandlungen in den Jahren 1822–1824 im Januar 1824 im Auftrag des Großherzogs der Toskana (Ferdinand III.) und unter Bewilligung von König Carlo Felice (d.h. Carlo Felice Giuseppe Maria, 1821 bis 1831 König von Sardinien) für das Museo Egizio angekauft (zu den Erwerbsumständen s. Ministero della pubblica istruzione 1880, XII–XIII und Botti 1921, 131–132).

Herkunft
Niltal südlich von Assiut bis zum 1. Katarakt » Theben

Die genaue Herkunft des Papyrus ist nicht bekannt. Leider wurde die Herkunft der Antiken von Drovetti nicht dokumentiert, doch konzentrierte sich sein Wirken in erster Linie auf den thebanischen Raum, so dass vor allem bei dem Papyrus-Konvolut der Drovetti-Sammlung eine Herkunft aus Theben nicht unwahrscheinlich ist.
Edwards (1960a, xiii) geht von einer Herkunft aus Theben aus, die er vor allem an den im Text genannten Göttern festmacht. Die Götter, die das Orakel geben, sind Mut, die Herrin von Ischeru, Chons von Theben, Neferhotep sowie Amun, Herr der Throne Beider Länder, der für den Elenden eintritt, deren Kultstellen alle in Karnak zu lokalisieren sind.

Datierung
(Epochen und Dynastien) » Pharaonische Zeit » Dritte Zwischenzeit » 22.–23. Dynastie, (Epochen und Dynastien) » Pharaonische Zeit » Dritte Zwischenzeit » 21. Dynastie

Edwards (1960a, xiii–xiv) geht von einer Datierung des gesamten Korpus der Amulettpapyri mit Orakeldekreten in die 22./23. Dynastie aus. Ein einziger Text (L7: pBM EA 10730) liefert einen Hinweis auf die Datierung, denn er ist für einen Prinzen und zukünftigen General in der Armee eines Königs Osorkon geschrieben, bei dem es sich nach Edwards (1960a, xiv) und Ritner (2009, 74) vermutlich um Osorkon I. handeln dürfte, während Jacquet-Gordon (1963, 32; 1979, 175, Anm. 5) und ihr folgend Verhoeven (2001, 13) von Osorkon II. ausgehen. Diese Datierung basiert auf Textparallelen im Text auf einer Statue aus Tanis (Kairo CG 1040 + CG 881 + Philadelphia E 16159: s. Jacquet-Gordon 1960, 23), die ursprünglich für Sethos I. angefertigt und für Osorkon II. wiederverwendet und neu beschriftet wurde (Sourouzian 2010, 97–105). Der Text L7 wäre also in die 22. Dynastie, oder für den Fall, dass es sich ungeachtet der Parallelen doch um einen späteren Osorkon handeln würde, spätestens in die 23. Dynastie zu datieren. Nach Koenig (1987, 31) ist aufgrund der Paläographie sowie spezifischer Schreibungen mindestens für einen Teil der Texte, den hier bearbeiteten mit eingeschlossen, eine Datierung in die 21. Dynastie anzunehmen.
Der Name der Besitzerin des Amuletts, Tascheritenjach „Die Mondtochter“ sowie derjenige ihrer Mutter, Mutempermesi „(Die Göttin) Mut ist im Geburtshaus“ sind vor allem für die Spätzeit belegt (Thirion 1988, 139). Dies passt zur paläographischen Einordnung der Texte.

Textsorte
Oracular Amuletic Decree
Inhalt

Die orakelgebenden Götter Mut, die Herrin von Ascheru, Chons von Theben, Neferhotep und Amun, Herr des Thrones Beider Länder, der für den Elenden eintritt, versprechen der Besitzerin des Amuletts, Tascheritenjach („Die Mondtochter“, Thirion 1988, 139; 1994, 187–188), Tochter von Mutempermesi („Mut ist im Geburtshaus“), die man Tochter von Paahauti („Kämpfer/Mann“) nennt, Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und Bedrohungen sowie die Gesunderhaltung ihres Körpers. Die Beschreibung des Körpers in seinen Einzelteilen sowie die Aufzählung der Gefahren und Bedrohungen generiert sich aus einem standardisierten Katalog, der allen Texten des Korpus zugrunde liegt, s. Grams 2017, 55–100.

Ursprünglicher Verwendungskontext

Amulettpapyri wie der hier vorliegende Text wurden aufgerollt in einem kleinen Behälter, der aus Leder, Holz oder Metall gearbeitet sein konnte (vgl. Ray 1972, 151–153; Bourriau – Ray 1975, 257–258), um den Hals getragen und dienten somit als Apotropaion (vgl. hierzu Roß 2019, 40–44). Dieser Papyrus befand sich ursprünglich in einem Lederbehälter (Edwards 1960a, 51).
Die Amulette wurden vermutlich in erster Linie für Kinder hergestellt (vgl. Roß 2019, 26–36; Adderly 2015, 193; Edwards 1960a, xvi), wobei es Hinweise darauf gibt, dass es sich um Säuglinge oder sehr junge Kinder gehandelt haben könnte (Roß 2019, 26–36). Wilfong (2013, 295–300) geht davon aus, dass die Länge des beschrifteten Papyrusstreifens mit der Größe des Kindes korreliert werden kann. Mittlerweile ist auch ein Orakeldekret für eine schwangere Frau belegt (pIFAO H40: Koenig 2018, 233–239), doch ist der Text leider nur fragmentarisch erhalten, so dass keine Rückschlüsse auf die ursprüngliche Länge des Dokumentes erzielt werden können.

Material
Organisch » Faser, Pflanzliche und Tierische » Papyrus
Objekttyp
Artefakt » Schriftmedien » Papyrusstreifen
Technische Daten

Der Text ist bis auf wenige unleserlicher Stellen vollständig erhalten. Der Text war mit dem Verso auf Papier aufgeklebt, dass beim Ablösen bei einigen Stellen kleine Schäden hinterlassen hat. Der Papyrusstreifen hat eine Länge von 112 cm und eine Breite von 6,6 cm. Die Bezeichnungen „Recto“ und „Verso“ werden von Edwards auf den Text bezogen, was bei diesem Text dazu führt, dass er das papyrologisch definierte Verso als „Recto“ bezeichnete. Der Text beginnt also auf dem Verso und wird auf dem Recto fortgesetzt und zwar, nachdem der Schreiber den Papyrusstreifen über die Längsseite gedreht hat, sodass der Textbeginn auf der Rückseite auf dem Textbeginn der Vorderseite zu liegen kommt. Zur Herstellung eines solchen Amulettpapyrus musste eine Papyrusrolle oder ein Teil einer Rolle der Länge nach in schmale Streifen geschnitten werden.

Schrift
Hieratisch

Der Text ist in einem gut lesbaren leicht kursiven Späthieratisch geschrieben, s. Edwards 1960a, xiv, 51; vgl. Verhoeven 2001, 13.

Sprache
Ägyptisch-Koptisch » Ägyptisch » Neuägyptisch

Die im Text verwendete Sprache ist nach Orthographie und Grammatik eindeutig dem Neuägyptischen zuzuordnen. Indizien sind z.B. die Schreibung der Suffixpronomen sowie der Gebrauch des Possessivartikels oder der Periphrase mit jri̯. Zudem ist im Futur III die Präposition r nicht geschrieben, vgl. zur Morphologie der Verben in den OAD die zitierten Beispiele bei Winand 1992, 536–537.

Bearbeitungsgeschichte

Ein Faksimile des Verso wurde 1869–1876 von Pleyte und Rossi (1869–1876, pl. 139–140) publiziert und der Papyrus findet im Jahr 1882 im Generalkatalog des Museums Turin eine Erwähnung (Fabretti et. al. 1882, 259).
Im Jahr 1960 legte Edwards die editio princeps von insgesamt 21 Papyri vor (Edwards 1960a+b), darunter auch der hier bearbeitete Papyrus Turin Cat. 1983. Er bezeichnete die Textgruppe als „Oracular Amuletic Decrees“ (OAD). Unser Text ist dort mit der Sigle T1 aufgenommen (Edwards 1960a, 51–61; Edwards 1960b, Taf. 19–21). Im Jahr 2008 erschien eine deutsche Übersetzung des Textes von Carsten Peust (2008, 324–330). Verschiedene Studien widmeten sich dem Korpus der Oracular Amuletic Decrees unter diversen Gesichtspunkten, wobei Textsegmente der gesamten Gruppe bearbeitet und zitiert werden, s. Lucarelli 2009, 231–239; Wilfong 2013, 295–300; Austin 2014, 39–41; Adderly 2015, 191–227; Grams 2017, 2017, 55–100; Roß 2019.

Editionen

- Edwards 1960a: I. E. S. Edwards, Hieratic Papyri in the British Museum. Fourth Series. Oracular Amuletic Decrees of the Late New Kingdom. I. Text (London 1960), 1–13.

- Edwards 1960b: I. E. S. Edwards, Hieratic Papyri in the British Museum. Fourth Series. Oracular Amuletic Decrees of the Late New Kingdom. II. Plates (London 1960), Taf. 1–3.

- Fabretti et al. 1882: A. Fabretti et al., Regio Museo di Torino. Antichità egizie 1, Catalogo generale dei musei di antichità e degli oggetti d’arte raccolti nelle gallerie e biblioteche del Regno 1.1 (Torino 1882), 259.

- Peust 2008: C. Peust. Ein Orakelamulett (pTurin 1983), in: B. Janowski – G. Wilhelm (Hrsg.), Omina, Orakel, Rituale und Beschwörungen, Texte aus der Umwelt des Alten Testaments. Neue Folge 4 (Gütersloh 2008), 324–330.

- Pleyte – Rossi 1869–76: W. Pleyte – F. Rossi, Papyrus de Turin (Leiden 1869–1876), Taf. 139–140.

Literatur zu den Metadaten

- Austin 2014: A. Austin, Contending with Illness in Ancient Egypt (Los Angeles 2014).

- Botti 1921: G. Botti, La collezione Drovetti e i papiri del R. Museo Egizio di Torino, in: Rendiconti della Reale Accademia dei Lincei, classe di scienze morali, storiche e filologiche: serie quinta 30 (11–12), 1921, 128–135, 143–149.

- Bourriau – Ray 1975: J. D. Bourriau – J. Ray, Two Further Decree-Cases of ŠꜢḳ, in: Journal of Egyptian Archaeology 61, 1975, 257–258.

- Grams 2017: A. Grams, Der Gefahrenkatalog in den Oracular Amuletic Decrees, in: Studien zur Altägyptischen Kultur 46, 2017, 55–100.

- Jacquet-Gordon 1960: H. J. Jacquet-Gordon, The Inscription on the Philadelphia-Cairo Statue of Osorkon II, in: JEA 46, 1960, 12–23.

- Jacquet-Gordon 1963: H. J. Jacquet-Gordon, [Review:] I. E. S. Edwards, Hieratic Papyri in the British Museum. Fourth Series. Oracular Amuletic Decrees of the Late New Kingdom, 2 Bände (London 1960), in: Bibliotheca Orientalis 20, 1963, 31–33.

- Jacquet-Gordon 1979: H. Jacquet-Gordon, Deux graffiti de l’époque libyenne sur le toit du temple de Khonsou à Karnak, in: Anonymous (Hrsg.), Hommages à la mémoire de Serge Sauneron 1927-1976. I. Égypte pharaonique, Bibliothèque d’Étudte 81 (Caire 1979), 167–183, Taf. 27–29.

- Koenig 1987: Y. Koenig, Notes de transcription, in: Cahiers de Recherches de l’Institut de Papyrologie et d’Égyptologie de Lille 9, 1987, 31–32.

- Koenig 2018: Y. Koenig, Un nouveau décret amulettique oraculaire: Pap. IFAO H 40, Bulletin de l’Institut Français d’Archéologie Orientale 118, 2018, 233–239.

- Lucarelli 2009: R. Lucarelli, Popular Beliefs in Demons in the Libyan Period. The Evidence of the Oracular Amuletic Decrees, in: G. P. F. Broekman – R. J. Demarée – O. E. Kaper (Hrsg.), The Libyan Period in Egypt. Historical and Cultural Studies into the 21st – 24th Dynasties: Proceedings of a Conference at Leiden University, 25-27 October 2007, Egyptologische Uitgaven 23 (Leuven 2009), 231–239.

- Ray 1972: J. Ray, Two Inscribed Objects in the Fitzwilliam Museum, Cambridge, in: Journal of Egyptian Archaeology 58, 1972, 247–253.

- Ritner 2009: R. K. Ritner, The Libyan Anarchy. Inscriptions from Egypt’s Third Intermediate Period (Atlanta 2009), 74.

- Roß 2019: A. Roß, Der Schutz von Kindern im alten Ägypten. Die religiösen und soziokulturellen Aspekte der Oracular Amuletic Decrees (Göttingen 2019).

- Sourouzian 2010: H. Sourouzian, Seti I, not Osorkon II. A new join to the statue from Tanis, CG 1040 in the Cairo Museum, in: O. El-Aguizy – M. S. Ali (Hrsg.), Echoes of Eternity. Studies presented to Gaballa Aly Gaballa, Philippika 35 (Wiesbaden 2010), 96–105.

- Thirion 1988: M. Thirion, Notes d’onomastique. Contribution à une révision du Ranke PN (sixième série), in: Revue d’Égyptologie 39, 1988, 131–146.

- Verhoeven 2001: U. Verhoeven, Untersuchungen zur späthieratischen Buchschrift, Orientalia Lovaniensia Analecta 99 (Leuven 2001), 13.

- Wilfong 2013: T. G. Wilfong, The Oracular Amuletic Decrees. A Question of length, in: Journal of Egyptian Archaeology 99, 2013, 295–300.

- Winand 1992: J. Winand, Études de néo-égyptien 1. La morphologie verbale, Aegyptiaca Leodiensia 2 (Liège 1992).

Eine vollständige Bibliographie finden Sie hier.

Autoren
Dr. Anke Ilona Blöbaum

Übersetzung und Kommentar

Oracular Amuletic Decree T1 (Papyrus Turin Cat. 1983)

Anmerkung: Die Bezeichnungen „Recto“ und „Verso“ werden von Edwards 1960a auf den Text bezogen, was bei diesem Text dazu führt, dass er das papyrologisch definierte Verso als „Recto“ bezeichnet.

Verso (= OAD, Recto)

[Vso. 1] (In göttlicher Weise) gesprochen1 hat Mut, die Große, die Herrin von Ascheru, diese große Göttin, die Älteste, die zuerst entstanden ist;
(und in göttlicher Weise) gesprochen hat Chons in Theben, Neferhotep, dieser große Gott, der Älteste, der zuerst entstanden ist;
(und in göttlicher Weise) geprochen hat Amun, ⟨Herr⟩ des Thrones Beider Länder, [Vso. 5] der für den Elenden eintritt, dieser große Gott, der Älteste, der zuerst entstanden ist:

1 ḏd: In diesem Papyrus ist das Verb ḏd „sagen, sprechen“ (Wb 5, 618.9–625.2) in der Einleitungsformel durchgehend mit dem Götterklassifikator G7 geschrieben. Dieses Phänomen ist in den Oracular Amuletic Decrees häufig zu beobachten. Nur drei Texte derjenigen, in denen dieser Teil des Textes erhalten ist, zeigt eine Schreibung ohne den Klassifikator, gegenüber 13 Texten, in denen das Verb generell mit G7 klassifiziert ist. Ähnliches ist in spätmittelägyptischen Texten zu beobachten, in denen der Klassifkator für die Götter auch bei Bezeichnungen geschrieben wird, die nicht den Gott selbst, sondern „einen ihm eng verbundenen Teil bzw. einen Gegenstand aus seiner Sphäre bezeichnet“, s. JWSpG, 22 [e]. Einen ähnlichen Hintergrund muss man an dieser Stelle ebenfalls annehmen, da aufgrund der Syntax die Auffassung als 1. Person Singular des Suffixpronomens auszuschließen ist. Allerdings handelt es sich bei den von Jansen-Winkeln angeführten Beispielen in der Regel um Substantive, eine Parallele in Bezug auf ein Verb findet sich nicht.
Die drei Texte, die das Verb ḏd nicht mit G7 klassifizieren, zeigen jedoch keine einheitliche Schreibung: Im Papyrus Berlin 3059 ist von zwei erhaltenen Textstellen bei einer das Verb ḏd nicht erhalten (rt. 1), die andere zeigt die nicht klassifizierte Standardschreibung (rt. 4). Im Papyrus Turin 1984 ist von insgesamt 13 Belegstellen, eine nicht mehr erhalten (rt. 1), eine zeigt die Schreibung mit Klassifikator (rt. 1, am Ende der Zeile) und die 11 weiteren Belege zeigen die nicht klassifizierte Standardschreibung (rt. 2, 96; vs. 1, 2, 59, 60, 11, 117). Der Papyrus der Michaelidis Sammlung (C 2) zeigt eine weitere Variante: hier wird an allen Stellen, die erhalten sind (rt. 3–8), ḏd mit einem zusätzlichen Strich (Z5) geschrieben.

Wir werden Tascheritenjach („Die Mond-tochter“) beschützen – ihre Mutter Mutempermesi („Mut ist im Geburtshaus“), ist die, die man Tochter von Paahauti („Der Kämpfer/Mann“)1 nennt – unsere Dienerin (und) unser Zögling.
Wir [Vso. 10] werden sie gesund erhalten an ihrem Fleisch (und) ihrem Skelett.
Wir werden sie behüten.
Wir werden sie beschützen.
Wir werden aktiv zwischen ihr und jeglicher Krankheit stehen (wörtl. handeln).

1 šrj(.t) n(.t) Pꜣ-ꜥḥꜣ.wtj: Der Name Pꜣ-ꜥḥꜣ.wtj ist seit dem Neuen Reich als Männername belegt (RPN I, 103.12 Thirion 1988, 39, 139).

Wir werden ihr [Leben] geben, Gesundheit, eine lange Lebenszeit (und) einen großen (und) [Vso. 15] guten Lebensabend.
Wir werden ihren ganzen Körper (und) jedes ihrer Glieder von ihrem Kopf bis zu ihren beiden Sohlen gesund erhalten.
Wir werden jeden Traum (wörtl. Schlaf)1, den sie gesehen hat, gut machen (wörtl. zu etwas Gutem machen).
Wir werden jeden Traum (wörtl. Schlaf)2, den sie sehen wird, [Vso. 20] gut machen (wörtl. zu etwas Gutem machen).
Wir werden jeden Traum (wörtl. Schlaf)3, den irgendein Mann, irgendeine Frau, irgendein Mensch von jeglicher Art im gesamten Land für sie gesehen hat, gut machen (wörtl. zu etwas Gutem machen).

1 qtj.y(t): Die Standardbezeichnung für „Traum“ im Ägyptischen ist rs.wt (Wb 2, 452.1–4), was wörtlich etwa als „Wachen (im Schlaf)“ aufzufassen ist. Früheste Belege lassen sich in Briefen an Tote aus der Ersten Zwischenzeit fassen, danach ist der Gebrauch des Ausdrucks kontinuierlich zu verfolgen bis zum Demotischen rsw(.t) (CDD R (01.1), 68) und weiter im Koptischen ⲣⲁⲥⲟⲩ (Crum, Dict., 302b; Černý, CED, 139; Vycichl, Dict. étym., 177b), s. Szpakowska, Behind Closed Eyes, 16. Der Begriff qdd bzw. neuägyptisch qd.t (Wb 5, 78–79.8) hingegen bezeichnet generell den Schlaf. Ab dem Neuen Reich finden sich aber auch gelegentlich Kontexte, in denen qd.t in der Bedeutung „Traum“ belegt ist, s. Szpakowska, Behind Closed Eyes, 16–17. In den Oracular Amuletic Decrees wird der Begriff qd.t insgesamt 19 mal in 13 Texten (L2, rt. 44–47; L6, rt. 11–15; T1, Vso./OAD rt., 17–47; T2, rt. 11; T3, rt. 19–21; P2, rt. 4–7; P3, rt. 13–16; P4, 5–6; C1, 70–73; Ph A, 4–7 u. B, rt. 6–8; B 3059, 7–10; CMA, 6–10; pBoulaq 4, vs. 6–7?) unmissverständlich in der Bedeutung „Traum“ benutzt, da in der Überzahl der Belege qd.t in Verbindung mit dem Verb ptr „sehen“ (Wb 1, 564.1–19) belegt ist und somit als visuell wahrnehmbar beschrieben wird. Dies ist nur schlüssig, wenn man für qd.t die Bedeutung „Traum“ ansetzt. Zusätzliche Bestätigung dieser Auffassung von qd.t erhält man durch zwei Texte (N.Y. rt. 60–62; Ch, 69–76), die in den entsprechenden Schutzversprechungen anstelle von qd.t tatsächlich den Standardbegriff für Traum rs.wt aufweisen. Ein Text (L6, rt. 11–15) bietet darüber hinaus eine zusätzliche Variante: Neben dem Begriff qd.t werden parallel die Begriffe rs.wt „Traum“, qḏm „(Sicht)omen“ (Wb 5, 148.11; s. Hoch, Sem. Words, 339–340 [503]) sowie ꜥꜥ.wy „Schlaf“ (Meeks, AL 77.0587, 78.0647) verwendet. Hier wäre nun zu überlegen, auf welche Weise die Begriffe sich genau unterscheiden, da nicht davon auszugehen ist, dass es sich um Synonyme handelt, s. Szpakowska, Behind Closed Eyes, 17. Eine Zusammenfassung zur Bedrohlichkeit von Alpträumen und verschiedenen Maßnahmen zum Schutz vor bösen Träumen bietet Szpakowska, Demons in the Dark, 63–76; zu Träumen in den OAD, s. Grams 2017, 93–95.
2 qtj.y(t): Siehe den ausführlichen Kommentar zu qtj.y(t) in Zeile Vso. 17.
3 qtj.y(t): Siehe den ausführlichen Kommentar zu qtj.y(t) in Zeile Vso. 17.

Wir werden jeden Traum (wörtl. Schlaf)1, den irgendein Mann, irgendeine Frau, irgendein Mensch von irgendeiner [Vso. 25] Art im gesamten Land für sie sehen wird, gut machen (wörtl. zum Guten machen).
Wir werden Gutes in Bezug auf sie (die Träume) sagen.
Wir werden für sie jegliche Anklage (wörtl. Angelegenheit)2 gut sein lassen vor Göttern (und) Menschen.Wir werden deren (der Anklagen) schlechtes Schicksal3, das ihnen (den Anklagen) innewohnt, aufheben4.
Wir werden es (das Schicksal) für sie (Tascheritenjach) [Vso. 30] ⟨zu⟩ einem guten Schicksal5 machen.

1 qtj.y(t): Siehe den ausführlichen Kommentar zu qtj.y(t) in Zeile Vso. 17.
2 Ungewöhnlich ist hier der Klassifikator D 40 (schlagender Arm), s. Edwards 1960a, 52, n. 10. Zweifelsohne handelt es sich in diesem Fall um eine bedrohliche Angelegenheit, was durch die Wahl des Klassifikators unterstrichen wird. Vielleicht geht es in die Richtung einer Anklage oder Anschuldigung, ähnlich wie Peet (pAbbott, 6,8: Tomb robberies I, 41) md.t an einer Stelle als „Anklage“ („accusation“) auffasst, vgl. Lesko, Dictionary I, 256. Im Papyrus Abbott weist die Schreibung keine Anomalien auf, das Wort ist mit dem Mann mit der Hand am Mund (A 2) klassifiziert (Peet, Tomb robberies II, pl. 3). Leider gibt es für dieses Götterversprechen keine Parallele in den anderen Texten, s. Edwards 1960a, 56.
3 ꜥš-sḥn: In den OAD liegt der Begriff ꜥš-(s)ḥn „Angelegenheit (?), Auftrag (?)“ in einer spezifischen Kurzschreibung vor, die paläographisch eher mit früh-demotischen als mit hieratischen Schreibungen zu vergleichen ist, s. Jasnow, in: GM 92, 1986, 65–67. Während der erste Bestandteil klar als A26 zu identifizieren ist, wird der zweite Bestandteil zumeist als Ligatur von drei Zeichen verstanden und nicht in Hieroglyphen transliteriert, vgl. Posener, Papyrus Vandier, 61; Jasnow, Late Hieratic Wisdom Text, 61, fig. 4–7. Ich verweise für die zweite Gruppe auf späthieratische bzw. frühdemotische Schreibungen des ḥn-Behälters V36, so z.B. im pRhind I, 6,9 u. II, 4,1 (Möller, Paläographie III, 57); pLouvre E 7845 A, 2 u. 4 (Hughes, Land Leases, [III]); pCairo 50059, 1 u. 3 (El-Aguizy, Paläographic Study, 376). Die Ähnlichkeit der Schreibungen sowie die Tatsache, dass die Abkürzung des Begriffs dann durch die Verwendung der Klassifikatoren ohne phonetische Komplementierung realisiert ist, erscheinen mir als Grundlage für diese Identifizierung ausreichend. Der Begriff als solcher ist neutral, denn er wird in den OAD sowohl mit positiven als auch mit negativen Adjektiven kombiniert. Jasnow (in: GM 92, 1986, 65–67) schlägt „matter, affair, commission“ vor. Der Begriff als solcher ist neutral, denn er wird in den OAD sowohl mit positiven als auch mit negativen Adjektiven kombiniert. Jasnow (in: GM 92, 1986, 65–67) schlägt „matter, affair, commission“ vor. Fischer-Elfert (in: GM 169, 1999, 112; Magika Hieratika, 91) weist auf eine Parallele im pBerlin 3059 hin, in der anstelle von ꜥš-sḥn der Begriff md.t „Wort, Rede, Angelegenheit“ (Wb 2, 181.7–182.2) benutzt wird, was in die gleiche Richtung geht. Miriam Lichtheim (in: AEL III, 1989, 182, n. 52) geht etwas weiter und versteht den Begriff eher als „fortune“, was für die demotischen Belege allgemein akzeptiert ist, vgl. CDD (03.1), 135–136. Diese Nuance passt auch in den OAD ausgezeichnet in den Kontext.
4 wsf: Das Verbum wsf, das seit der 6. Dynastie (Lurson, in: LingAeg 26 (2018), 151) und mit ⲟⲩⲱⲥϥ (Crum, Dict., 492b; Černý, CED, 217; Vycichl, Dict. étym., 238a) bis in die Koptische Zeit belegt ist, hat transitiv die Bedeutung “träge sein, zögern” (Wb 1, 357, 2–4; vgl. Fecht, in MDAIK 37 (1981), 149). Im intransitiven Gebrauch finden sich die Bedeutungsvarianten „etwas vernachlässigen“ (Wb 1, 357, 5), „(einen Befehl, Eid, ein Versprechen o.ä.) aufheben“ (Wb 1, 357, 6–8) oder (Steuerrückstände) erlassen (Wb 1, 357, 9). Lurson konstatiert eine abwertende Grundbedeutung im Sinne von „(sich) abwenden, zurückweisen, ablehnen“, die das Gegenteil einer aktiven Handlung darstellt, s. Lurson, in: LingAeg 26 (2018), 151.
In den Oracular Amuletic Decrees ist das Verbum insgesamt sechs mal in fünf Texten stets in transitiver Bedeutung belegt (L6, rt. 90; T1, Vso./OAD rt., 28, 30; T2, vs. 117; T3, rt. 23–24; Ch., 27). Das Objekt, auf das wsf angewendet wird, ist unterschiedlich, doch handelt es sich in den meisten Belegen um einen eher abstrakten Begriff aus dem Bedeutungsfeld „Angelegenheit, Absicht, Schicksal o.ä.“, der zusätzlich mit dem Adjektiv bjn „schlecht“ (Wb 1, 442.15–443.17) versehen ist. In nur zwei Fällen bezieht sich das Verbum auf ein konkretes Objekt: In Ch. 27 ist es indirekt auf die Götter des (Buches) „Was im Jahr ist“ im vorausgehenden Satz bezogen. In T2 (vs. 117) ist es im letzten Satz des Textes belegt. Hier ist es in einer Verneinung auf die Äußerungen der Amulettbesitzerin (pꜣ pri̯ m rʾ=st) bezogen. Insofern ist die Bedeutung „aufheben“ für den Gebrauch des Verbums in den OAD durchaus passend, s. hierzu Edwards 1960a, 39 [n. 60], der entsprechend „nullify“ („aufheben, annulieren“) vorschlägt.
Einen allgemeinen Überblick zum Bedeutungsspektum des Verbs wsf/sfꜣ, wenn es transitiv gebraucht ist, bietet Lurson (in: LingAeg 26, 2018, 152–157), der allerdings die Belege in den OAD nicht mitberücksichtigt hat.
5 ꜥš-sḥn: Siehe den ausführlichen Kommentar zu ꜥš-sḥn in Zeile Vso. 28.

Wir werden deren (der Anklagen) schlechte Absicht (?)1, die ihnen (den Anklagen) innewohnt, aufheben2.
Wir werden sie (die schlechte Absicht) für sie ⟨zur⟩ guten Absicht3 machen.
Wir werden sie (die schlechte Absicht) für sie (Tascheritenjach) im Guten beenden auf jeder Seite (= überall).
Wir werden sie bewahren vor [Vso. 35] jedem schlimmen Schicksal4.
Wir werden für sie jedes Schicksal5 restlos gut machen (wörtl. Wir werden für sie jedes Schicksal ⟨zu⟩ etwas Gutem machen, ohne dass es bei ihnen (noch) einen (negativen) Rest gibt).

1 tw~kꜣ~ꜥꜣ: Das Wort ist vornehmlich in den Oracular Amuletic Decrees belegt. Insgesamt finden sich sieben Belege in vier Texten (L6, vs. 8; T1, Vso./OAD rt., 31–32; T3 rt. 22–24; C1, 74–77). Das Wort ist stets syllabisch geschrieben, wobei die einzelnen Texte unterschiedliche Graphien aufweisen. Der Klassifikator ist generell der Mann mit der Hand am Mund (A2), in einem Fall (C1, 74) ergänzt durch einen vorangestellten Elefantenzahn (F18). Der Begriff selbst ist wertneutral, da er entweder mit nfr „gut (Wb 2, 253.1–256.15) oder bjn „schlecht“ (Wb 1, 442.15–443.17) bzw. sn.nw „zweitklassig, minderwertig“ (Wb 4, 150.4–6) spezifiziert wird.
Außerhalb der OAD findet sich nur ein weiterer Beleg für den Begriff, und zwar in pBM EA 10244, 23.1: tj~kꜣ~ꜥꜣ (Wb 5, 333.5), s. Dils, in: TLA, pAnastasi V (Okt. 2014). Edwards (1960a, 41 [6]) erschließt eine Bedeutung im Sinne von „design, purpose, intent“ aus dem Kontext. Diese Idee musste auch Caminos bekannt gewesen sein, da er in seiner Anmerkung zu tkꜥ auf Edwards verweist (s. LEM, 264). Edwards, seinerseits, verweist auf eben diese Anmerkung in seiner Publikation der OAD, die sechs Jahre nach Caminos’ LEM publiziert wurde, s. Edwards 1960a, 41 [6]. Die Einträge bei Lesko (Dictionary V, 99) und Hannig (HWb – Marburger Edition –, 1012) nehmen ebenfalls diese Überlegungen wieder auf.
2 wsf: Siehe den ausführlichen Kommentar zu wsf in Zeile Vso. 28.
3 tw~kꜣ~ꜥꜣ: Siehe den ausführlichen Kommentar zu tw~kꜣ~ꜥꜣ in Zeile Vso. 31.
4 ꜥš-sḥn: Siehe den ausführlichen Kommentar zu ꜥš-sḥn in Zeile Vso. 28.
5 ꜥš-sḥn: Siehe den ausführlichen Kommentar zu ꜥš-sḥn in Zeile Vso. 28.
Vgl. die Parallele in pBerlin 3059, 52–54, die in diesem Versprechen md.t anstelle von ꜥš-sḥn schreibt, s. Fischer-Elfert, Magika Hieratica, 86–88, 91.

Wir werden ihren Mund öffnen zum Essen (und) zum Trinken.
Wir werden ihr ḥꜣ.tj-Herz1 veranlassen, zu essen (und) zu trinken zu begehren.
Wir werden veranlassen, dass [Vso. 40] ihr ḥꜣ.tj-Herz jede Sache annimmt, jedes Fleisch (und) jeden Fisch, den sie essen wird.
Wir werden veranlassen, dass ihr ḥꜣ.tj-Herz jedes Bier (und) jedes Wasser annimmt, das sie trinken wird.
Wir werden veranlassen, dass ihre obere Zahnreihe (?)2 [Vso. 45] empfängt, während ihre untere Zahnreihe (?)2 sich hebt, weil es für das Leben ist, dass sie empfangen (und) sich heben (= kauen?).

1 Peust (2008, 326, mit Anm. 14) übersetzt hier ḥꜣ.tj mit „Magen“, mit dem Hinweis, dass der Begriff im Ägyptischen neben der Kernbedeutung „Herz“ auch für die Verdauungsorgane stehen kann. Dies entspricht der Auffassung im medWb, 582. Nach Walker (Anatom. Term., 153–169, zusammenfassend 185) bezeichnet ḥꜣ.tj in erster Linie das physische Organ „Herz“, kann sich aber auch im weiteren Sinne auf das Mediastinum, d.h. den mittleren inneren Bereich zwischen den Lungen im Thorax, beziehen. Des Weiteren kann ḥꜣ.tj, vor allem in Verbindung mit jb und im Bedeutungsspektrum ganz ähnlich, eine physische oder mentale bzw. sinnliche Komponente bezeichnen, die im Körper verankert ist (ebd. 183). Eine Verbindung von sowohl ḥꜣ.tj als auch jb mit dem Verdauungsapparat schließt er aus (ebd. 184).
2 stnw: Das Wort stnw klassifiziert mit dem spuckenden Mund (D 26) und/oder dem Fleischstück (F 51) ist bisher ausschließlich in den Oracular Amuletic Decrees belegt, und wird von Edwards (1960a, 125) als „unidentified anatomical member“ bezeichnet, was er in erster Linie mit der Klassifizierung durch das Fleischstück (F 51) und mit dem Kontext begründet. In den Texten finden sich zwei unterschiedliche Kontexte, in denen das Wort verwendet wird: In drei Texten (L5, rt. 10; T1, Rto. x+44–45 (=OAD, vs. 44–45); T2, vs. 10) werden in einer Aufzählung von Körperteilen, die durch die orakelgebenden Götter gesund erhalten werden, auch stnw nb n(.j) ḏꜣḏꜣ=f/s „jedes stnw des Kopfes“ erwähnt. Hieraus geht hervor, dass es sich um ein Körperteil handeln dürfte, welches in irgendeinem Verhältnis zum Kopf steht und offenbar in mehr als einer Anzahl vorhanden ist. Verschiedene Einträge in Wortlisten (Meeks 77.3974; Andreu/Cauville, in RdE 29, 1977, 12: „partie de la tête“) und Wörterbüchern (Lesko, Dictionary IV, 117: „part of the head“; Hannig, HWb – Marburger Edition –, 847b: „Teil des Kopfes“) gehen auf diese Belege und Edwards Einschätzung zurück. Eine andere Auffassung vertritt Westendorf (Handbuch 140, Anm. 68), der diese Stellen mit „jeder Form von Ausfluß/Schnupfen/Eiter des Kopfes“ übersetzt und diese Erscheinung mit dem ḫnt-Katarrh, der im Papyrus Ebers (Eb 192, 298, 299 und 391) erwähnt ist, in Verbindung bringt. Allerdings spricht der Kontext in den OAD gegen diese Auffassung, da sich dort die vorangehenden Sätze jeweils auf Körperteile beziehen, die gesund erhalten werden sollen, was mit einer Krankheitsbezeichnung nicht sinnvoll zu kombinieren ist. Ein weiterer Beleg in den OAD (T1, Vso. x+44, 45–46 bzw. OAD rt. 44, 45–46) spricht im Kontext von Nahrungsaufnahme von „ihren oberen und unteren stnw“ (nꜣy=st stnwy ḥr(.j)=w und nꜣy=st stnwy ẖr.j=w). Diese deutet Peust (2008, 326–327, Anm. 15) mit Verweis auf die semitische Wurzel sinn- für „Zahn“ als Bezeichnung der „Zähne“ bzw. der unteren und oberen Zahnreihe, was im vorliegenden Kontext einen guten Sinn ergibt. Möglicherweise wurde im Papyrus Paris BN 132 (P4, 31; Edwards 1960a, 90, n. 18) eine ähnliche Formulierung zusammen mit der Bezeichnung jbḥ „Zahn“ (Wb 1, 64.2–4) benutzt, doch ist die Stelle zu zerstört, um weitere Schlüsse zu ziehen.

Wir werden veranlassen, dass sie isst, um zu leben.
Wir werden veranlassen, dass sie trinkt, um gesund zu bleiben.
Wir werden veranlassen, dass sie vollständig [Vso. 50] gesättigt ist (wörtl. gesättigt ist (mit) einer Sättigung)1 an einem schönen Leben ⸢auf⸣ Erden.
Wir werden veranlassen, dass ihr⟨e⟩ Auge⟨n⟩ sehen, ihre beiden Ohren hören, und Kraft gedeiht in all ihren Gliedern.
Wir werden sie retten aus der Hand von Chons, dem jugendlich Existierenden, (und) Chons, dem Pläneschmieder, diese beiden Paviane, deren [Vso. 55] Sitz in Pinofe2 ist, wobei sie rechts (und) links von Chons sitzen (und) das Buch zum Töten (und) Beleben herausbringen.

1 ḏi̯,t sꜣi̯=st (m) sꜣw: „veranlassen, dass sie gesättigt ist (mit) einer Sättigung“. Es handelt sich um eine figura etymologica, durch die eine Bedeutungsverstärkung im Sinne von „vollständige Sättigung erzielen“ erreicht wird. Dieses Versprechen kommt in insgesamt sechs Texten vor (L6, rt. 19; T1 Vso./OAD rt. 49–50; T3, rt. 17; C1 14–16; N.Y., rt. 18–19; sowie Ch. 14–16). Man erwartet eigentlich den Anschluss des Nomens mit der Präposition m, so wie es im Text C1 (14–16) auch tatsächlich ausgeschrieben ist, doch ist für das Verbum sꜣi̯ ab dem Neuen Reich zu beobachten, dass die Präposition ausgelassen werden kann (Wb 4, 15.6). Ungewöhnlich und schwer einzuordnen ist die Klassifikation mit dem Fleischstück (F51), die außer in dem hier vorliegenden Papyrus ebenfalls noch in den Textzeugen C1 und N.Y. vorliegt. In den Texten T3 und Ch steht an dieser Stelle nb, was plausibler ist.
2 Pr-nfr: Lesung nach Edwards (1960a, 53 [26]) als Ortsname der betreffenden Kultanlage in Karnak, der eine Lesung Ḥr.w-nfr ebenfalls zur Diskussion stellt. Weder die eine noch die andere Bezeichnung ist für eine solche Kultanlage in Karnak durch andere Quellen bezeugt.

Wir werden sie retten aus der Hand des Wildlöwen (Mahes) der Bastet, dieses Großen Gottes, der vom Blut der rḫy.t-Menschen lebt (wörtl. der, von dem gilt: dass er lebt, ist vom Blut der rḫy.t-Menschen).
[Vso. 60] Wir werden sie retten aus der Hand dessen, der den (Erd)boden beben lässt und den man den „Zappler“ nennt.1
Wir werden sie bewahren vor jeder Ba-Macht von Amun, Mut (und) Chons, Pre, Ptah (und) Osiris (sowie) Horus-Min (und) Isis von Koptos.
[Vso. 65] Wir werden sie von ihnen (den Göttern) unangetastet sein lassen.
Wir werden sie für sie besänftigen in all ihren Namen (= wie auch immer sie heißen mögen).

1 pꜣ n,tj (ḥr) di̯,t ktkt pꜣ jwtnw,t{.pl} mtw=w ḏd mnmn jr=f: Zur Semantik von ktkt „beben“ (Wb 5, 146.1–9) und mnmn „sich bewegen, schwanken“ (Wb 2, 80–81.15) s. Vernus, in: EGU 27, 210–213.

Wir werden ⟨sie⟩ bewahren vor Lepra1, vor Augenleiden2 (und) vor dem Wirken des Udjat(-Auges)3 während ihrer gesamten Lebenszeit.
[Wir] werden für sie jeden Gott (und) jede Göttin [Vso. 70] ihrer Mutter ⸢besänftigen⸣ (sowie) jeden Gott (und) jede Göttin ihres Vaters.
Wir werden sie bewahren vor ((jedem)) Plan, ⟨der⟩ sich vor ihnen (=den Göttern) befindet.
Wir werden sie bewahren [vor] einem Krokodils[biss], vor dem Biss einer Schlange, vor einem Skorpion, vor dem Biss von [Vso. 75] jeglichem Gifttier4, jeglichem Ungeziefer/Gewürm5 (und) allen -Schlangen6, die beißen, um zu verhindern, dass sie (= alle genannten gefährlichen Tiere) in ihre Nähe kommen können.
Wir werden sie retten ⸢aus der H⸣[and] [d]⸢er⸣ Götter, ⸢die einen Menschen⸣ auf dem Feld ⸢schnappen⸣ und ihn in der Stadt töten [Vso. 80].

1 sbḥ: zu Lepra und allgemein zu Hautkrankheiten in den OAD, s. Grams 2017, 70–71 zu Lepra in Ägypten, s. Fischer-Elfert, Abseits von Maat, 83–90; zu sbḥ als Begriff für Hautkrankheiten im Allgemeinen sowie weiteren Bezeichnungen, s. Bardinet, in: RdE 39, 1988, 25–36.
2 kꜣmnw: Zu dem seit dem Alten Reich belegten Begriffen šp „blind sein, blenden“ (Wb 4, 443.1–11) und šp.t „Blindheit“ (Wb 4, 443.12–13, MedWb 844–845) tritt ab dem Neuen Reich das Wort kꜣmn, das in erster Linie als Verbum, sowohl intransitiv aber auch transitiv mit der Bedeutung „blenden“ sowie als Substantiv zur Bezeichnung einer blinden Person belegt ist. Vor allem in den Oracular Amuletic Decrees wird der Begriff ebenfalls substantivisch als Bezeichnung einer Krankheit bzw. einer Bedrohung verstanden. Nach Manniche (in: CdE 53/105, 1978, 14–17) wird durch kꜣmn (Lesko, Dictionary IV, 34: „blindness“) eine irreversible Verletzung bzw. eine Verstümmelung des Auges ausgedrückt, wohingegen der Verlust bzw. eine Verminderung der Sehkraft mit dem Begriff šp(.t) bezeichnet wird. Aus der Tatsache, dass in den OAD, die in ihren Aussagen immer zukunftsgerichtet sind, regelmäßig kꜣmn, aber šp nicht ein einziges Mal belegt ist, folgert Fischer-Elfert (pers. Mitteilung 16.10.19), dass šp.t derjenige Begriff sein muss, der eine angeborene Blindheit bezeichnen kann. Zudem weist er darauf hin (Fischer-Elfert, Magika Hieratika, 90), dass die Verbindung von kꜣmn und sbḥ (Černý, CED 148; Meeks, AL 77.3506; Lesko, Dictionary III, 33), die in den OAD belegt ist, nahelegt, in kꜣmn eine Folgeerscheinung der Lepraerkrankung zu sehen, vgl. hierzu auch Grams 2017, 71. Eine Übersicht zur Konzeption von Blindheit im Alten Ägypten bietet Grässler (Konzept des Auges, 261–277), deren Untersuchung die von Manniche vorgeschlagene Differenzierung der Begriffe bestätigt (ebd., 262).
3 jri̯(.t) wḏꜣ.t: Der Begriff ist uneindeutig. Edwards (Edwards 1960a, 2, n. 9) emendiert hier jri̯ zu jr.t „Auge“ und liest „Udjat-eye (?)“ mit Hinweis auf Belege, die an der Stelle jr.t mw.t „Auge eines Toten“ schreiben (L 2, Vso. x+50, 76–77; P 4 23; s. auch pBerlin P 3059, 31–32: Fischer-Elfert, Magika Hieratika, 90), wobei 10 weitere Belege ähnliche Schreibungen aufweisen, wie diese in unserem Papyrus, s. eine Zusammenstellung der Belege bei Grams 2017, 82–83. Edwards vermutet, dass zwei Versionen sich vermischt haben könnten, da ihm der Infinitiv jri̯ in Verbindung mit dem Udjat-Auge keinen Sinn zu geben scheint. Fischer-Elfert (Altägyptische Zaubersprüche, 108) nimmt den Infinitiv ernst und liest wörtlich „Wirken des Udjatauges“, dem hier gefolgt wird. Er setzt dies in Verbindung mit dem „Bösen Blick“. Dass es sich um ein schädliches Wirken handelt, ist erkennbar an der Klassifikation des Begriffs mit dem Sterbenden in Abkürzung (Z6). Ähnlich interpretiert Grams (ebd.) diese Stelle, wobei sie das „Wirken des Udjatauges“ auf die göttliche Sphäre beschränkt im Vergleich zu anderen Ausdrücken, die das Phänomen beim Menschen bezeichnen (jr.t bjn.t). Eine vergleichbare Verwendung liegt in einem magischen Spruch gegen Schlangen vor (pTurin Cat 1993, vs. 4.12), s. Borghouts, in: RdE 32, 1980, 35, mit n. 15.
4 ḏdfy: Der Begriff ḏdf.t (Wb 5, 633.6–634.3), der standardmäßig mit der Schlange klassizifiert ist (in T1, 74 nicht erhalten), bezeichnet eine spezifische Klasse von Tieren, deren genaue Zusammensetzung nicht restlos geklärt ist. Zumeist wird der Begriff als „Reptil“ oder „Kriechtier“ übersetzt, was allerdings kein adäquates Äquivalent für den ägyptischen Begriff darstellt, weil sicher auch Skorpione dazugehören (Stegbauer, Magie als Waffe, 22019, 94) und die so bezeichneten Tiere sowohl in der Luft, an Land und im Wasser vorkommen können, s. Aufrère, in: JSSEA 40, 2013–2014, 25. Meeks (in: FS Grenier, CENiM 5, 2012, 536) geht davon aus, dass der Begriff von dem Verb ḏdf „sich sträuben (Haar), schaudern“ (Wb 5, 634.4–6) abgeleitet ist, und so auf die physische Reaktion der Menschen auf einen Kontakt mit diesen Tieren rekurriert, die einerseits durch Angst oder aber durch Vergiftungserscheinungen nach einem Stich oder Biss hervorgerufen worden sein können. Aufrère (in: JSSEA 40, 2013–2014, 25) hingegen zieht eine Verbindung zu den Verben ḏdb „stechen“ (Wb 5, 632.7–10) oder ḏdm „stechen“ (Wb 5, 634.19–20) in Betracht. Letzendlich kommen sowohl Meeks (in: FS Grenier, CENiM 5, 2012,  535–536) als auch Aufrère (in: JSSEA 40, 2013–2014, 24–27) nach Durchsicht der Belege zu dem Schluss, dass es sich bei den ḏdf.t um eine Gruppe von giftigen bzw. (gesundheits)schädlichen Tieren handelt, was bereits Lefèbvre (in: BIFAO 30, 1931, 89–96, insb. 91) vorgeschlagen hatte. Diese Auffassung entspricht ebenfalls der von Stegbauer (Magie als Waffe, 22019, 93–95) gewählten Übersetzung „Gifttier“, dem hier gefolgt wird. Der Begriff hat sich im koptischen ϫⲁⲧϥⲉ „reptile“ (Crum, Dict. 792b) erhalten, wird dort allerdings nicht mehr im vollen Bedeutungsumfang des Hieroglyphisch-Ägyptischen benutzt, s. Aufrère, in: JSSEA 40, 2013–2014, 26; Aufrère, in: FS Shisha-Halevy, OLA 256 (2017), 1–92.
5 ḥrr.w: Der Begriff ḥrr.t „Gewürm“ (Wb 3, 150.2–3) bezeichnet laut Meeks (in: FS Grenier, CENiM 5, 2012, 536–537) eine ähnliche Gruppe von Tieren wie die als ḏdf.t bezeichneten „Gifttiere“ (Wb 5, 633.6–634.3; Meeks, in: FS Grenier, CENiM 5, 2012,  535–536; Aufrère, in: JSSEA 40, 2013–2014, 24–27). Da beide Bezeichnungen, wie im vorliegenden Papyrus, auch nebeneinander belegt sind, ist davon auszugehen, dass es sich keineswegs um Synonyme handelt. Meeks (ebd.) vermutet, dass es sich bei den als ḥrr.t zusammengefassten Tiere um kleinere Lebenwesen handelt und schlägt daher als Übersetzung „la vermine“ (Ungeziefer) vor, dem hier gefolgt wird.
6 rʾ.y: Der Begriff (Wb 2, 393.7–10) bezeichnet generell eine Schlangenart, s. Aufrère, in: JSSEA 40 (2013–2014), 33–34. Der Begriff ist hier zwar nicht mit der Schlange (I14) klassifiziert, aber mit dem Abkürzungsstrich für den Sterbenden (Z6), der auch den vorausgehenden Begriffen ḥrr.t und ḏdf.t zusätzlich zu der Schlange beigeschrieben ist. Die Lesung „-Schlange“ ist also gesichert. Die Oracular Amuletic Decrees überliefern verschiedene Versionen dieses Versprechens, das mal ausführlicher – so wie in diesem Papyrus – oder etwas knapper formuliert ist. Die ausführlichen Versionen (L5, vs. 37–43; T1, Vso./OAD rt. 72–77, C2, rt. 38–vs. 5; NY, rt. 47–52; Ch 47–52) schreiben an dieser Stelle generell -Schlange, was zumeist durch die Klassifikatoren Schlange (I14) oder Tierhaut (F27) gesichert ist. Die kurzen Versionen (L2, rt. 6–8; L4, 16–18; L6, vs. 10-13; P3, rt. 85–87; P4, 31–33; C1, 66–70, Ph D, 7-10; CMA, 17–19; Berlin 3059, 19–21; Hannover, rt. x+48–x+50) formulieren allgemeiner „jedes Maul, das beisst“, wobei „Mund“ (Wb 2, 389.1–390.9) zumeist in der Schreibung r-Mund (D21) mit Semogramm-Strich (Z1) in einigen Fällen (L2, L4, L6, Hannover) zusätzlich mit dem Fleischstück (F51) klassifiziert ist. Es ist aus den Belegen nicht zu erkennen, ob sich eine aus der anderen Version entwickelt hat und wenn ja, welche Version die ursprünglich sein könnte.

Wir werden {ihn} ⟨sie⟩ retten aus der Hand der Götter, die einen Mensch⸢en⸣ in der Stadt schnappen und ihn auf dem Feld töten.
Wir werden sie retten aus der Hand der Götter, die einen Menschen in einem Atemzug schnappen (wörtl. beim Atmen).
Wir werden sie retten aus der Hand der Götter, die einen Menschen [Vso. 85] widersetzlich1 schnappen.
W⸢ir⸣ werden sie ⸢retten⸣ aus der Hand der Götter, ⟨die einen Menschen schnappen⟩ als Beute (?)2.
Wir werden sie retten aus der Hand der Götter, die einen Namen für einen (anderen) Namen schnappen. (= wahllos ?)

1 m ḏꜣy.t: Edwards (1960a, 54 [40]) verweist auf kopt. ⲛ̅ϫⲓⲟⲩⲉ (Crum, Dict. 794) und übersetzt „stealthily (=heimlich)“, dem Peust (2008, 327) folgt. Doch ϫⲓⲟⲩⲉ ist auf ṯꜣw „stehlen“ (Wb V, 350.2–10) zurückzuführen, s. Černý, CED, 321; Vycichl, Dict. étym. 332b. In den OAD ist wohl eher von ḏꜣ.ywt „Widersetzlichkeit, Übertretung, Übel“ (Wb 5, 518.3–18) auszugehen und entsprechend mit „widersetzlich“ zu übersetzen. Ähnlich dachte Gardiner (HPBM 3, Bd. 1, 12 [3]), indem er in einem ähnlichen Kontext „violently“ übersetzte.
2 nṯr ⟨n,tj⟩ ⟨ṯꜣi̯⟩ ⟨rmṯ⟩ m kf(ꜥ): Ergänzung nach L1, Vso. 38–39 (= Edwards 1960a, L1, rt. 38–39). Das Wort kf~ꜥ ist insgesamt sechs Mal in unterschiedlicher Orthographie in den OAD belegt (L1: Vso. x+38–39/OAD, rt. 38–39; L2: OAD, rt. 79–80; L4: OAD, 19; T1: Vso. 86/OAD, rt. 86; T2: OAD, rt. 17; P2, OAD, rt. 22). Edwards (Edwards 1960a, 4–5 [30]) diskutiert drei Möglichkeiten der Lesung und entscheidet sich dafür, den Begriff als Derivat der Wurzel kfꜥ „erbeuten“ (Wb 5, 121.2–9) aufzufassen. Er übersetzt daher mit „by capture“. Quack (in: Philippika 80, 2005, 109) folgt dem und übersetzt „in Requisition“. Fischer-Elfert (Altägyptische Zaubersprüche, 109) vermutet einen Zusammenhang mit kfi̯ „entblößen“ (Wb 5, 121.1) und übersetzt „in aller Öffentlichkeit (?)“. Peust (2008, 327) übersetzt „hinterrücks“ ohne weitere Erklärung und dürfte sich damit auf kfꜣ „Hinterteil/Ende“ (Wb 5, 129.6–8) beziehen, dessen Schreibung sich nur schwer mit der Orthographie des Wortes in den OAD in Einklang bringen lässt. Viel besser lässt sie sich mit einer Reihe von Belegen für kfꜥ aus anderen Texten verbinden (vgl. Lesko, Dictionary IV, 39–40), so dass der Vorschlag von Edwards bestätigt wird.

Wir werden sie retten aus der Hand der Götter, die einen Menschen schnappen an Stelle eines (anderen) Menschen.
Wir werden einen anderen (Mann) oder eine andere (Frau) [Vso. 90] als Entschädigung1 stellen an ihrer statt, wobei wir sie nicht als Entschädigung1 ausliefern werden an deren statt.
Wir werden sie bewahren vor jedem bösen Blick (wörtl. Auge) (und) vor jedem bösen Sicht(omen)2.
Wir werden sie bewahren vor jeglicher (böser) Magie eines [Vso. 95] jeden Zauberers (und) jeder Zauberin, wobei wir nicht zulassen werden, dass sie (die Zauberer und Zauberinnen) (in schädlicher Weise) ꜣḫ-zaubermächtig über sie sind.
Wir werden sie bewahren vor dem Einstürzen einer Mauer (und) vor Zerstörung durch eine Unwetter.

1 rḏi̯ m šb.t: kann auch „verkaufen“ (wörtl. als Bezahlung geben) bedeuten, s. Wb 4, 436.16. Im hier vorliegenden Kontext passt allerdings die Konnotation „Entschädigung“ im Sinne eines Ersatzes oder einer Abgeltung besser.
2 kꜣ~ṯꜣ~mw: Der Eintrag im Wörterbuch (Wb 5, 148.11) basiert auf einer Belegstelle in der Siegesinschrift Ramses’ III. aus dem Jahr 11 (MH 82,16; KRI V, 60.11), wo der Begriff mit dem Mann mit der Hand am Mund (A2) klassifiziert ist und in der Bedeutung „Entscheidung“ verwendet wird, s. Redford, Medinet Habu Records, 51: „… their evil intentions rebounded upon themselves, (for) their descisions transgressed [the will] of god!“. Weitere Belege finden sich in den Oracular Amuletic Decrees (OAD), wo der Begriff insgesamt acht Mal bezeugt ist (L1: Vso. x+29/OAD, rt. 29; L2: 82; L5: OAD, vs. 17–18; L6: rt. 12; L7: 12; T1: Vso. 93/OAD, rt. 93; T2: OAD, vs. 90–91; pIfao H40 A, x+2). Die Orthographie variiert, doch in jedem Fall ist das Wort mit dem Auge (D6) klassifiziert. Daher übersetzt Fischer-Elfert (Altägyptische Zaubersprüche, 109) „angestarrt werden“, dem Grams (2017, 93) folgt; Edwards (1960a, 3–4 [21]; 54 [46]; 71 [49]) bleibt mit „glance“ etwas neutraler. Hoch (Sem. Words, 339–340 [503]) zieht sehr überzeugend eine Verbindung zur semitischen Wurzel qsm „divination, oracle, decision“, was inhaltlich gut zu den Belegen in den OAD passt und dem Peust (2008, 327 mit Anm. 21) folgt. Der Klassifikator in den Texten spricht in diesem Fall für ein Sichtomen.

Wir werden sie retten aus der Hand der Sachmet [Vso. 100] und ihres Sohnes.
Wir werden sie retten aus der Hand der Meerkatze, die das Sanktuar kontrolliert (und) dem Pavian, der das Udjat-Auge1 kontrolliert.

1 ⸢wḏꜣ.t⸣: Das Wort ist hier – vielleicht beeinflusst durch die Schreibung in Z. Vso. 68 (?) – durch den Sterbenden in Abkürzung (Z6) als bedrohlich klassifiziert, vgl. Edwards 1960a, 55 [50].

Recto (= OAD, Verso)

[Rto. 1] Wir werden sie bewahren vor jeglicher Aktion eines wr.t-Geistes1 (und) vor jeglicher Einflussnahme (wörtl. herankommen) eines wr.t-Geistes1.
Wir werden sie bewahren vor ⸢jeglicher⸣ Aktion eines ⸢wr.t⸣-Kanal-Geistes, vor jeglicher Aktion eines wr.t-Brunnen-Geistes, vor jeglicher Aktion eines wr.t-Tümpel-Geistes, vor jeglicher Aktion eines wr.t-Wasserdurchbruch-Geistes, [Rto. 5] vor jeglicher Aktion eines wr.t-Sumpf-Geistes.
[Wir] werden [sie bewahren] vor jeglicher ⸢Aktion⸣ eines Messerdämons, vor jeglicher Aktion eines Wanderdämons, vor jeglicher Einwirkung der ⸢Jahres⸣seu[che], vor jeglicher Einwirkung [von] Krankheit vor ⸢jeglicher⸣ Aktion von jedem Gott, der angreift.
[Rto. 10] Wir werden sie bewahren vor jeglicher Aktion eines Boten jedweden Gottes (oder) Göttin (und) vor jeder üblen (Nach)rede.
Wir werden sie aus der Hand der Götter vom (Buch) „Das, was im Jahr ist“2 retten.

1 wr.t-Geist: Es handelt sich um eine allgemeine Bezeichnung von bösen Geistern, die unterschiedlichsten Plätzen aber auch Menschen einwohnen können. Sie können auch verstorbene Verwandte repräsentieren. Oft, aber nicht ausschließlich, finden sie sich in einer mit Wasser verbundenen Umgebung. Obschon der Begriff grammatisch ein Femininum darstellt, ist ein wr.t-Geist offenbar nicht auf ein Geschlecht festgelegt. Ein maskulines Pendant ist nur in einem Text (T2 = pTurin 1984, rt., 62, 119) belegt. Die Oracular Amuletic Decrees sind die wichtigste hieratische Quelle für den Begriff, der außerhalb dieser Texte nur selten belegt ist, s. Lucarelli 2009, 234–235; Edwards 1960a, xxii. In demotischen Texten stehen den wr.yt-Geistern, die Unglück verursachen, Glück bringende špšy.t-Geister entgegen, s. Hughes, in JEA 54, 1968, 179; Fischer-Elfert, Magika Hieratica, 213–214.
2 tꜣ-jmj.j(t)-rnp.t: Die Phrase ist als Titel eines Buches zu interpretieren, was durch die Klassifikation durch Schnurschleife (V12) plus Semogrammstrich (Z1) am Ende des Ausdrucks gekennzeichnet ist. Diese Schrift ist neben anderen Büchern (Buch vom Leben und Tod; Buch vom Anfang des Jahres; Buch vom Ende des Jahres; Buch von den Epagomenen) vor allem in den Oracular Amuletic Decrees belegt (L2, rt. 77–78; L3, B 13–14; L6, rt. 52–53; T1, Rto. 13 (OAD vs. 13); T2, rt. 26–27; P2, rt. 16; P3 rt. 47–48; C1 24–25; N.Y., rt. 35; Ch. 26–27; Ph., B 4–6; B, 25–26; B 3059, 40; CMA 20–21; Boulaq 4, vs. 8?), wo die orakelgebenden Götter den Besitzer bzw. die Besitzerin des Amuletts vor den „Göttern vom (Buch) Das-was-im-Jahr-ist“ schützen, vgl. Grams 2017, 83–84. Die Schreibung des Buchtitels variiert: in zwei Texten (L2 und P2) ist der Ausdruck ohne den bestimmten Artikel lediglich als jm(j).t-rnp.t angegeben. Ein Text (L2, rt. 77–78) zeigt mit jm(.j)-ḥr(.j)-rnp.t „diejenigen, die im (und) auf dem Jahr sind (?)“ eine besondere Variante, die nur schwer zu verstehen ist, s. Fischer-Elfert, Magika Hieratica, 211. Vermutlich hat der Schreiber an dieser Stelle zwei Buchtitel miteinander vermischt: Zum einen den Titel, in dem hier zu besprechenden Satz jw =j/n (r) šdi̯ =st m-ḏr.t nꜣ nṯr.w n(.w) tꜣ jm(j.t) rnp.t und zum anderen die „Bücher der Epagomenen“ nꜣ mḏꜣ.y(t) ḥr(.jw)-rnp.t, die im weiteren Verlauf unseres Textes (T1, Rto. 27/OAD, vs. 27) bezeugt sind, ansonsten aber nicht in den OAD belegt sind.
Außerhalb dieser Texte ist der Buchtitel jm(j).t-rnp.t vermutlich auch in Medinet Habu III, 138, 37 erwähnt (s. Schott, Bücher, 11 [17] – hier ebenfalls ohne den Artikel) und begegnet ferner in einer Liste über den Inhalt einer Bücherkiste (pBerlin hier. 15779), s. Fischer-Elfert, in: FS Vittmann, 149–169, bes. 155. Hier lautet er tꜣ-jm(j).t-rnp.t=st „Das, was in ihrem Jahr ist“. Eine Paralelle ebenfalls mit Suffixpronomen findet sich im Papyrus Cleveland 14.273 (CMA, 20–21). 

Wir werden zu jeder Zeit veranlassen, dass sie entschädigt wird.
⸢Wir⸣ werden s[ie] bewahren vor jeglicher [Rto. 15] Einwirkung der (schwerwiegenden) bṯ.w-Krankheit, vor jedem Durchmachen der (schwerwiegenden) bṯ.w-Krankheit (und) vor jeder Krankheit, die man nicht behandeln kann.
Wir werden sie bewahren vor jeglicher Krankheit der Bücher (?)1, vor jeglicher Krankheit des Kommens von einem, der Erfahrungswissen hat (d.h. vor jeglicher Krankheit, für die ein Diagnostiker kommen muss), vor jeglicher Krankheit des Kommens eines Vorlesepriesters (d.h. vor jeglicher Krankheit, für die ein Vorlesepriester kommen muss).2
Wir werden sie bewahren vor jeglicher Krankheit von allen [Rto. 20] Arten, die man kennt, (und) vor jeglicher Krankheit von allen Arten, die man nicht kennt.
Wir werden ((sie)) bewahren vor allen Einwirkungen eines ꜣḫ-Dämonen (und) vor allen Einwirkungen einer ꜣḫ-Dämonin.

1 ⸮mḏꜣ.yt?: Ergänzungsvorschlag nach Edwards, (1960a, 58 [19]) mit Hinweis auf die Zeilen Rto. 26–27/OAD, vs. 26–27, in denen md.yt ebenfalls belegt ist. Allerdings ist hier anders als in den späteren Zeilen kein Platz für einen vorausgehenden bestimmten Artikel. Gemeint wird sein, dass die Krankheit in den Handbüchern verzeichnet und somit bekannt gewesen sein dürfte, vgl. Peust 2008, 328.
2 mḥr nb n(.j) jyi̯ s:šsꜣ r mḥr nb jyi̯ ẖr(.j)-ḥꜣb(.t): Edwards (1960a, 58 [20]) liest bw anstelle von jyi̯ und übersetzt „every sickness (for which) there is no prescription“ mit der Bemerkung: „The construction in this case is obscure.“ Es ist aber lediglich ein Zeichen gut zu erkennen und der Platz bis zum Rand ist zu knapp für ein weiteres Zeichen. Das hier geschriebene Zeichen ist im Vergleich zu jyi̯ in der nächsten Zeile kompakter geschrieben, weist aber alle Elemente dieser Schreibung auf, so dass die Lesung jyi̯ plausibler scheint und eine parallele Konstruktion vorzuliegen scheint. Der Sinn bleibt allerdings rätselhaft. Eine Klimax in der Aufzählung der Krankheiten ist sehr wahrscheinlich. Vorstellbar ist hier die Nennung nach der Schwere der Behandelbarkeit: die erste Stufe ist die Diagnose und Behandlung nach dem, was in den Büchern verzeichnet ist, d.h. ohne das Hinzuziehen eines Arztes; in der zweiten Stufe ist die Erfahrung eines Experten notwendig; und in der dritten Stufe scheint mir ein euphemistischer Ausdruck für eine kritische und/oder durch dämonische Entitäten verursachte Krankheit vorzuliegen, da der Vorlesepriester als Spezialist für magische Praktiken zur zusätzlichen Behandlung durch Beschwörungen u.ä. herangezogen werden kann (zum Vorlesepriesters als Heiler, s. Forshaw, Role of the Lector, 115–121). Dass es sich bei der Gruppe mḥr(.t) nb(.t) jyi̯ ẖr(.j)-ḥꜣb um einen offenbar gut bekannten, lexikalisierten Ausdruck handelt, zeigt der Abkürzungsstrich für den Sterbenden (Z6) als Klassifikator am Ende der Gruppe an. Hier kann nur der gesamte Ausdruck gemeint sein, da dieser Klassifikator für das letzte Element der Gruppe ẖr(.j)-ḥꜣb „Vorlesepriester“ keinen Sinn ergibt.

Wir werden sie bewahren vor jeglicher Einwirkung, die Menschen findet, so dass sie sterben.
Wir werden sie bewahren vor jeglicher Krankheit (und) vor [Rto. 25] [... ... ...].
Wir werden sie retten aus dem Einfluss der Bücher (vom) Jahresanfang, der Bücher (vom) Jahresende (und) der Bücher (der) Epagomenen1.
Wir werden sie bewahren vor einem Kopfekzem2 (und) vor Hautflechte3.
⸢W⸣[ir] werden sie [bewa]⸢hren⸣ vor einem schlimmen Schnupfen/Katarrh (und) vor [Rto. 30] der ⸢ꜥ⸣ḫ⸢.j⸣-Krankheit4.

1 nꜣ mḏꜣ.y(t) ḥr(.jw) rnp.t: Dieses aus drei Teilen aufgebaute Götterversprechen beinhaltet in den anderen Textzeugen (L1, Vso. x+21–22/OAD rt. 21–22; L2, Vso. 54–55/OAD rt. 54–56; T2, rt. 20–22; P2, rt. 18–20; P3, rt. 95–98; CMA, 21–23) lediglich zwei Teile, und zwar die Bücher vom Jahresanfang sowie diejenigen vom Jahresende. Die Erweiterung um die nꜣ mḏꜣ.t ḥr(.jw) rnp.t findet sich nur im hier behandelten Papyrus T1.
Bei dem Ausdruck ḥr(.jw) rnp.t handelt es sich mit einiger Sicherheit um eine verkürzte bzw. übergreifende Schreibung der Bezeichnung für die Epagomenen, die zum einen die Zahl 5 und zum anderen hrw „Tag“ auslässt. Edwards (1960a, 58 [26]) ist von seiner Lesung als Epagomenen nicht überzeugt, kann aber auch keine Alternative anbieten. Die verkürzte Schreibung muss allerdings nicht als Gegenargument gewertet werden, denn sie ist auch in späten Belegen bezeugt (s. Wilson, Ptol. Lexikon, 665) und findet vor allem eine Parallele im frühesten Beleg dieser Bezeichnung, nämlich in einer monumentalen Darstellung eines tabellarischen Festkalenders, der Tempeldienste verschiedener Familienmitglieder zusammenstellt, im Grab I des Nikaanch in Ṭihna al-Jabal, das in die 5. Dynastie datiert wird (PM IV, 131 [Grab 13 (Frazer)]; Thompson, Tehna, 46–48, pl. 22–23, 56–57; Willems, in: GS Franke, 246–249; Altenmüller, in: SAK 33, 2005, 36–40). Auch für diesen frühen Beleg ist die Lesung diskutiert worden. Winter (in: WZKM 56, 1960, 262–266) lehnte die Deutung als Bezeichnung der Epagomenen aus Gründen, die die verkürzte Schreibung, inhaltliche Aspekte sowie das Layout der Darstellung miteinbezogen, ab und schlug als Lesung „das, was das Jahr beinhaltet“ (ebd. 364 mit Anm. 12) vor mit Verweis auf den Gebrauch der Präposition ḥr in Zeitangaben (Wb 3, 132.15). Folgte man dieser Auffassung, so ließe sich das hier vorliegende Götterversprechen mit einer weiteren, vom Standard abweichenden Version im Papyrus Berlin 10462 (B rt. 23–25) verbinden. Dort versprechen die orakelgebenden Götter Schutz vor den Göttern des Jahresbeginns, vor den Göttern des Jahresendes und vor den Göttern dessen, was im Jahr ist. Allerdings stellt dieser Beleg eine Art Verquickung der Standardversion des hier vorliegenden Götterversprechens mit demjenigen dar, in dem die orakelgebenden Götter den Besitzer bzw. die Besitzerin des Amuletts vor den „Göttern vom (Buch) Das-was-im-Jahr-ist“ schützen, (vgl. Grams 2017, 83–84), das in vielen Textzeugen belegt ist (L2, rt. 77–78; L3, B 13–14; L6, rt. 52–53; T1, Rto. 13 (OAD vs. 13); T2, rt. 26–27; P2, rt. 16; P3 rt. 47–48; C1 24–25; N.Y., rt. 35; Ch. 26–27; Ph., B 4–6; B, 25–26; B 3059, 40; CMA 20–21; Boulaq 4, vs. 8?).
Des Weiteren wurde die Diskussion um den frühesten Beleg im Grab des Nikaanch im Jahr 1986 erneut von Peter Der Manuelian aufgenommen. Er widerlegt die Argumente von Winter und kommt zu dem Schluss, dass es sich im Festkalender tatsächlich um eine verkürzte Schreibung für die Bezeichnung der Epagomenentage handeln müsse (Manuelian, in: JNES 45, 1986, 1–18). Diese Auffassung wird durch den Papyrus Leiden I 346 gestützt, der in einer Kapitelüberschrift (III/4) ein „Buch der Epagomentage“ (mḏꜣ.t n.t hrw.w 5 ḥr.jw rnp.t) erwähnt (Bommas, Mythisierung der Zeit, 111–115; Theis, Magie und Raum, 331–332). In diesem Zusammenhang (III, 5), der ausdrücklich auf die Epagomenen zu beziehen ist, findet sich die Bezeichnung ꜥwꜣj.w n.w ḥr.jw rnp.t „Räuber der Epagomenentage“, die unmissverständlich die verkürzte Schreibung zeigt, die in dem frühesten sowie auch in dem hier besprochenen Beleg (T1) der OAD bezeugt ist. Mit Verweis auf pLeiden I 346 III/4–5 übersetze ich daher hier nꜣ mḏꜣ.y(t) ḥr.jw rnp.t mit „Buch der Epagomenen“.
Ein weiterer Beleg in den OAD (L2, Vso. 77–78/OAD, rt. 77–78) bietet mit jm.jw-ḥr.jw-rnp.t eine ungewöhnliche Schreibung, die eine kurze Diskussion erfordert. Der Beleg findet sich in dem Götterversprechen, in dem die orakelgebenden Götter Schutz vor den „Göttern (vom Buch) Das-was-im-Jahr-ist“ anbieten (Edwards 1960a, 17; vgl. Fischer-Elfert, Magika Hieratika, 211). Aufgrund des Kontextes ist es deutlich wahrscheinlicher, dass hier durch Assoziation eine Fehlschreibung von tꜣ-jm.jt-rnp.t produziert wurde, als von einer Lesung auszugehen, die „das, was im und auf dem Jahr ist“ o.ä. zu übersetzen wäre und für die sich keine Parallele finden lässt (vgl. Edwards, ebd.).
2 mꜥšꜣ.tj: Der Begriff mššw.t (Varianten: mš.t, bš.t, mšꜣ.t, ) ist mehrfach in den Oracular Amuletic Decrees zumeist in Verbindung mit mšpn.t belegt (L1, Rto. x+41/OAD, vso. 41; L3, B 28–29; L6, Vso. 27; T1, Vso. 28/OAD, rt. 28; T2, Rto. 106–107; T3, Rto. 28; B, Rto. 72; C1, 30). Darüber hinaus finden sich nur drei weitere Belege: In einer Zusammenstellung von Heilmitteln gegen Hautkrankheiten im Papyrus Hearst (H 167; Wb 2, 158.6; MedWb, 399) und im Papyrus Louvre E 32847 (Rto. x+12,5: Bardinet, Médecins et magiciens, 94), die eine direkte Parallele zu derjenigen im Papyrus Hearst darstellt, sowie im Buch des Tempels in der Dienstanweisung für den Skorpionsbeschwörer (Quack, in: Philippika 7, Wiesbaden 2005, 68–70, 78–80). Auch in diesen Belegen gibt es eine Verbindung zu mšpn.t. Im Papyrus Hearst ebenso wie im Papyrus Louvre E 32847 ist das Wort mit der Haarlocke (D3) klassifiziert und wird durch wrḥ „salben“ behandelt, woraus geschlossen werden kann, dass die Krankheit äußerlich am Kopf auftritt. In den OAD ist das Wort generell mit der schlechten Pustel (Aa2) klassifiziert. Edwards (1960a, 10 [25], 24 [16], 42 [16], 58 [27], 74 [16], 96, [20], 115 [60]) legt sich nicht auf eine spezifische Bedeutung fest, doch ist durch den Kontext klar, dass es sich um eine Krankheit handeln muss. Mit Verweis auf die Belege in den OAD wird mšt im „Vocabulaire absent du Wörterbuch“ aufgenommen (Andreu/Cauville, in: RdE 29, 1977, 9). Fischer-Elfert schlägt „Räude, Grind (am Kopf mit Haarausfall)“ vor, dem Grams (2017, 69) folgt. Meeks (AL 77.1896) vermutet „gale, pelade (?)“, also „Krätze, Alopezie (eine bestimmte Form von Haarausfall)“. Bardinet (in: RdE 39, 1988, 23) geht zunächst in die gleiche Richtung, wobei er eine Verbindung zu ptol. mšt „tondre (= scheren)“ (Sauneron, Esna V, 345) zieht. Später hingegen (Médecins et Magiciens, 95) ist er der Ansicht, dass es sich bei dem Begriff um eine pathogene Substanz handele.
Peust (2008, 328) übersetzt hier „Haarausfall“ mit Verweis auf Bardinet (in: RdE 39, 1988, 23).
3 mꜥšꜣpnw(.t): Die Krankheitsbezeichnung mšpn.t „Hautflechte“ (Wb 2, 157.6; MedWb 398; Westendorf, Handbuch, 322–323) ist in allen ihren Belegstellen zusammen mit der mš(š).t-Krankheit genannt. Als Hauptquelle sind die Oracular Amuletic Decrees (OAD) mit insgesamt sechs Belegstellen zu nennen (L1, Rto. x+41–42/OAD, vs. 41–42; L6, Vso. 27; T1, Vso. 28/OAD, rt. 28; T2, Rto. 106; T3, Rto. 28–29; B, Rto. 70–71). Darüber hinaus findet die Bezeichnung ebenfalls im Papyrus Hearst (H 160), im Papyrus Louvre E 32847 (Rto. x+12.2; Bardinet, Médecins et Magiciens, 94) und in der Dienstanweisung für Skorpionsbeschwörer im Buch vom Tempel (Quack, in: Philippika 7, Wiesbaden 2005, 68–70, 78–80) Erwähnung. Die Bedeutung lässt sich aus Koptischem ⲙⲉϣⲡⲱⲛⲉ bzw. ⲙⲉϫⲡⲱⲛⲉ „Hautflechte“ (Crum, Dict. 213b: „ulcer, eruption“; Vycichl, Dict. étym., 129) erschließen, wie bereits von Ebbell (Altägyptische Krankheiten, 65) und Till (Arzneikunde, Q 7–9) angegeben wird. Die Identifizierung ergibt sich über die Parallelisierung des koptischen Wortes mit griech. λειχήν (Liddell-Scott, Lexicon „a tree-moss, lichen“). Černý (CED, 101) bemerkt ferner, dass schon Loret im Jahr 1909 während des Unterrichts auf diese Verbindung hingewiesen habe. Auch für das Demotische findet sich mit mḫpny (Papyrus Wien D 6257, XV, 4–8: Reymond, Medical Book, 56 [2]; CDD M (10:1) 221) ein Beleg für diese Krankheit. Die Identifizierung mit einer Form der Hautflechte ist allgemein anerkannt, vgl. Edwards 1960a, 10–11 [26]; Bardinet, in: RdE 39, 1988, 22 (vgl. aber Bardinet, Médecins et Magiciens, 94: „substance-mšpnt“); Quack, in: Philippika 7, Wiesbaden 2005, 70; Fischer-Elfert, Abseits von Maat, 34; Grams 2017, 69. Osing (Nominalbildung, 206, 742–744 [899]) sieht in mšpn.t eine Ableitung vom äg. Stamm špn „wohlgenährt sein“ (EAG § 120) bzw. ẖpn „fett sein“ (Wb 3, 366.12–14; EAG §120) mit einer Grundbedeutung „ausgebaucht, aufgetrieben sein/werden“.
4 ⸢ꜥ⸣ḫ⸢.j⸣: Aufgrund der Schreibung sowie der Nähe zu den Hautkranheiten könnte es sich hier bei ꜥḫ.j um die ägyptische Entsprechung der sāmānu-Krankheit handeln, s. Grams 2017, 67; vgl. Beck, Sāmānu, 171–176. Andererseits wäre es in Verbindung mit einem Katarrh auch möglich mit Edwards (1960a, 58 [30]) und Peust (2008, 328: „Stauungen“), ꜥḫj als „Anhebung“ von Wasser zu verstehen, wie es in Bezug auf die beiden Augen in Eb 378 belegt ist, s. Popko, Papyrus Ebers, Eb 378 (16.12.2019).

Wir werden sie bewahren vor der ḥmk.t-Krankheit (und) vor der smn-Krankheit.
Wir werden sie bewahren ⟨vor⟩ pšj-Pusteln (?)1 des Windes/Atems (?)2, (und) vor pšj-Pusteln (?) der Haut.3
Wir werden sie bewahren vor den Einwirkungen von jeglichen pšj-Pusteln (?) an jedem Körperteil.

1 pšj: Die Bezeichnung pšj für eine Hautirritation ist zunächst nur in den Oracular Amuletic Decrees belegt (L1, Rto. x+43–44/OAD vs. 43–44; L2, rt. 13; L6, vs. 27; T1, Rto. 32–34/OAD vs. 32–34), vgl. Grams 2017, 70. Nach Edwards (1960a, 11 [30]) und Westendorf (Handbuch I, 320–321) handelt es sich bei der pšj-Hautkrankheit um Pusteln, Quaddeln oder Blasen. Ihre Identifikation gründet sich auf die koptische Bezeichnung ⲡⲁ(ⲓ)ϣⲉ mit entsprechender Bedeutung, s. Crum, Dict. 278b („a disease producing pustules, swelling“); Černý, CED, 131. Im demotischen pWien 6257, 16/16 ist die Bezeichnung pyšy im medizinischen Kontext belegt, s. Westendorf, Handbuch I, 320–321; CDD P (26 July 2010), 43. Peust deutet das Wort als Bezeichnung eines Zustands, s. Peust 2008, 328.
2 pšj ṯꜣw: Neben pšj jnm „Pusteln der Haut“ bzw. „Hautpusteln“ sind hier parallel pšj ṯꜣw „Windpusteln (?)“ erwähnt. Edwards (1960a, 59 [33]) denkt bei ṯꜣw an Atem, bemerkt aber: „no satisfactory explanation of pš ṯꜣw can be offered”. Da im parallelen Ausdruck mit jnm der Ort des Ausschlags spezifiziert wurde, sollte sich der weitere Ausdruck genau hier unterscheiden, so dass man mit einiger Vorsicht an Pustelbildung im Mundraum denken könnte.
3 {pšj}: Zu Beginn von Zeile 33 ist noch ein drittes Mal pšj geschrieben. Es fehlt die Präposition r, die sonst ein neues Element der Aufzählung einleitet sowie ein weiteres Substantiv zur Spezifizierung des Krankheitsbegriffs, wenn man von einem parallelen Aufbau zu den beiden vorhergehenden Angaben ausgeht, s. Edwards 1960a, 59 [33]. Da der Schreiber in den vorhergehenden drei Sätzen, die ebenfalls Hautkrankheiten beschreiben, jeweils Zweiergruppen gebildet hat, wäre es plausibel, anzunehmen, dass er, nachdem er ein drittes Mal pšj geschrieben hatte, neu angesetzt hat, um die dritte Angabe dieser Krankheit in einem neuen Satz zu formulieren.

(In göttlicher Weise) gesprochen hat Mut, die Große, [Rto. 35] Herrin von Ischeru, diese erhabene Göttin;
(und in göttlicher Weise) gesprochen hat Chons von Theben-Neferhotep, dieser erhabene Gott, der Älteste, der zuerst entstanden ist;
(und in göttlicher Weise) gesprochen hat Chons, der auf dem großen Thron ist, dieser erhabene Gott;
(und in göttlicher Weise) gesprochen hat Amun, der ⟨Herr⟩ des Thrones beider Länder, der für den Elenden eintritt, dieser erhabenste Gott der [Rto. 40] erhabenen Götter, der Älteste, der zuerst entstand: Wir werden Tascherienjach, deren Mutter Mutempermesi ist, unsere Dienerin (und) unseren Zögling, beschützen.
Wir werden sie gesund erhalten an ihrem Fleisch (und) an ihrem Skelett.
Wir werden ihren Kopf gesund erhalten.
Wir werden sie gesund erhalten [Rto. 45] an jeder Zahnreihe (?)1 ihres Kopfes.
Wir werden sie bewahren vor allen Einwirkungen jeglichen Leids am Kopf.

1 stnw: Siehe den ausführlichen Kommentar zu stnw in Zeile Vso. 44-45.

Wir werden die Locke ihres Haares wachsen lassen, wobei wir nicht zulassen werden, dass sie ausfällt1.
Wir werden ihre beiden Schläfen gesund erhalten.
[Rto. 50] Wir werden die Gefäße der Schläfe gesund erhalten.
Wir werden sie bewahren vor den Einwirkungen von Migräne.
Wir werden ihre Stirn gesund erhalten.

1 fqj: Der intransitive Gebrauch des Verbums fqꜣ „(Pflanzen) ausreißen, (ein Volk) ausrotten“ (Wb 1, 579.11–12) ist sonst nicht belegt, s. Edwards 1960a, 59 [43].

Wir werden ihre beiden Augen gesund erhalten.
Wir werden deren (der Augen) Gefäße gesund erhalten.
Wir werden sie bewahren vor ⸢jeglichem⸣ [Rto. 55] Anhalten (?)1 (und) [vor] ⸢jeglichem⸣ šnn-⸢L⸣eid [des] ⸢Auges⸣.
⸢Wir⸣ werden ⸢s⸣[ie] ⸢bewahren⸣ vor jeglicher/m Verdunkelung/Schielen2 des Auges, vor jeglichem Leukom des Auges, vor jeglicher Eintrübung3 des Auges (und) vor jeglichem ẖr-nṯr-Phänomen4 des Auges.
Wir werden ihren Mund gesund erhalten.

1 ḥdb.w: Vgl. das Verb ḥdb „niederwerfen, daliegen, anhalten“ (Wb 3, 205.8–17). Medizinisch ist ḥdb nur in Verbindung mit Harn bezeugt und wird dort als „Verhaltung“ aufgefasst, s. MedWb 641. In den OAD begegnet das Verbum insgesamt drei Mal (L1, Vso. x+69–70/OAD, rt. 69–70; L5, OAD, vs. 52–53; T1, Rto. 54–55/OAD, vs. 54–55). Die beiden Belege in L5 und T1 beziehen sich auf eine Störung des Auges, die ebenfalls wie auch das Sprechen in T1 gut mit einem Anhalten im Sinne einer Funktionsstörung in Einklang zu bringen sind. Edwards (1960a, 8 [56]) erscheint das nicht ausreichend vor allem, weil das Wort in L5 und T1 mit dem schlagenden Mann (A24) klassifiziert ist, weshalb er „confusion, upset“ vorschlägt.
2 ḥꜣ~rj: Lies hier ḥꜣrj „Verdunklung“ (MedWb 583; Müller, in: OLZ 97, 2002, 39) gegen Edwards (1960a, 59, 1960b, pl. XXIa), der ḫr liest und darin eine Variante der šꜣr.w-Krankheit (Wb 4, 411.12) vermutet, ebenso wie ihm folgend Grams 2017, 66. Paläographisch überzeugender ist jedoch, das erste Zeichen nicht ḫꜣ (Lotus: M 12) zu lesen, sondern ḥꜣ (Papyrus: M 16), vgl. hierzu das Zeichen M 16 im folgenden Wort ḥꜣtj (Z. 57). Die Linienführung ist bei beiden Zeichen gleich, die Ähnlichkeit des ersten Zeichens mit M 12 ergibt sich aus der Ligatur mit dem vorausgehenden r (D 21).
3 ḥꜣtj: Hier wird entgegen Edwards (1960a, 59) und Grams (2017, 66), die das ḥꜣtj-Phänomen als Blepharitis verstehen, der Begriff als Verschleierung bzw. Eintrübung des Auges aufgefasst, s. Popko, Papyrus Ebers: Übersetzung und Kommentar, Eb 339, Anm. 1 (14.07.2019).
4 ẖr-nṯr: Lesung nach Edwards (1960a, 59 [50]); Bedeutung unklar.

Wir werden sie bewahren vor jeglicher thm-Wunde des Mundes.
Wir [Rto. 60] werden ihre 2 Ohren gesund erhalten.
Wir werden die Gefäße ihrer beiden Ohren gesund erhalten.
Wir werden sie bewahren vor jeglichem Verschluß (?)1 des Ohres, (Rto. 63) vor jeglichem Taubsein des Ohres (und) vor jeglichem Vernichten des Ohres.
Wir [Rto. 65] werden es (das Ohr) hören lassen, wobei wir nicht zulassen werden, dass es taub wird.

1 sbn: Das Wort sbn als Bezeichnung eines (krankhaften ?) Zustands von Organen ist sonst nicht bezeugt. In diesem Text findet man es an zwei Stellen (T1, Rto. 64/OAD, vs. 64 u. T1 Rto. 101–102/OAD, vs. 101–102), zum einen in Verbindung mit dem Ohr und zum anderen in Verbindung mit dem Anus. Edwards (1960a, 59–60 [52]) vermutet einen Zusammenhang mit sbn „Binde“ (Wb 4, 89.12–13), was auf ein Verschließen oder Verstopfen hindeuten könnte. Peust (2008, 329) folgt diesem Gedanken und übersetzt „Verschluss“.

Wir werden ihren Nacken ⟨ge⟩sund erhalten (und) wir werden dessen Muskel/Gefäße gesund erhalten.
Wir werden sie bewahren vor jeglicher Erhebung des Nackens (und) vor jeglicher Anschwellung des Nackens.
Wir werden ihre Kehle [Rto. 70] gesund erhalten.
Wir werden sie bewahren vor jeder Krankheit ihrer Kehle.
⸢Wir⸣ werden ihre Zunge gesund erhalten. Wir werden sie bewahren vor jeglicher Erhitzung der Zunge.
⸢Wir⸣ werden ⸢ihren⸣ jbḥ-Zahn ⸢gesund erhalten⸣, wobei wir nicht zulassen werden, dass er (aus)fällt.
Wir werden ihren nḏḥ.t-Zahn [Rto. 75] gesund erhalten, wobei wir nicht zulassen werden, dass er schmerzt.
Wir werden ihre beiden Schultern gesund erhalten.
Wir werden deren (der Schultern) Muskel/Gefäße gesund erhalten. Wir werden ihre beiden Arme gesund erhalten.
Wir werden die Muskeln/Gefäße ihrer Arme gesund erhalten.
Wir werden ihr [Rto. 80] ḥꜣ.tj-Herz gesund erhalten.
Wir werden sie vor jeglicher Krankheit des ḥꜣ.tj-Herzens bewahren (und) ⟨vor⟩ jeglicher Bitterkeit des ḥꜣ.tj-Herzens.
Wir werden ihre beiden (Körper)seiten gesund erhalten. Wir werden sie bewahren vor jeglicher ḥpt-Krankheit der [beiden] (Körper)seiten.
Wir werden ihren Bauch gesund erhalten.
Wir werden sie bewahren vor [Rto. 85] jeglicher Krankheit des Bauches (und) vor jeglichem Leiden des Bauches.
Wir werden ⸢sie⸣ bewahren ⸢vor⸣ jeglicher ꜥb-Infektion des Leibes (und) ⟨vor⟩ ⸢jeglicher⸣ Bitterkeit des ⸢Bau⸣ches.
⸢Wir⸣ werden ihren pr(.w)-ḏꜣj.t-Körperteil gesund erhalten. Wir werden sie ⸢bewahren⸣ vor jeglicher Bitterkeit des Schicksals (und) vor jeglichem Leid des ḏꜣj.t-Körperteils.
[Rto. 90] Wir werden ihre Milz1 gesund erhalten.
Wir werden ihre Leber gesund erhalten.
Wir werden sie bewahren vor jeglicher šntj-Krankheit der Leber (und) vor jeglicher schlechter Flüssigkeit der Leber.
Wir werden ihre Lunge gesund erhalten.

1 Das Wort für Milz nnšm (Wb 2, 276.17–20, Walker, Anatom. Term., 271) kommt in den Oracular Amuletic Decrees hauptsächlich in den Versprechen zur Gesunderhaltung der Körperteile vor (L3, B 59–60; L6, rt. 35–36; T1, Rto./OAD, vs. 90–91; T2 Rto./OAD vs. 37; P4, 49; C2, rt. 35; B rt. 85). Dort wird regelmäßig die jüngere Variante nšj(w) geschrieben (vgl. Meeks AL, 77.2213), die den zeitgenössischen Lautbestand des Wortes darstellt, der sich im Demotischen nyš (CDD N, 21) sowie im Koptischen ⲛⲟⲉⲓϣ (Crum, Dict., 236a; Černý, CDD, 114; Vycichl, Dict. étym., 141b) erhalten hat. Interessanterweise findet die Milz im Papyrus T2 (Vso./OAD, rt. 70) ein zweites Mal, und zwar in einem Versprechen zum Schutz vor (Krankheits)leid an unterschiedlichen Körperteilen in einer Aufzählung nochmals Erwähnung. Dort ist der Begriff aber in der traditionellen Schreibung nnšm belegt, was auf unterschiedliche Zeithorizonte in den verwendeten Vorlage(n) hindeuten könnte.

Wir werden ihre [Rto. 95] Gedärme gesund erhalten.
⸢Wir⸣ werden s[ie] ⸢bewah⸣[ren] vor jeglicher šp.t(?)-Krankheit1 der Eingeweide (und) vor jeglicher schlechter Flüssigkeit der Eingeweide.
⸢Wir⸣ werden ihren pḥ.wj-Hintern gesund erhalten.
Wir werden das Steißbein (wörtl. die Wirbelknochen) ihres pḥ.wj-Hinterns gesund erhalten.
Wir werden die Muskeln/Gefäße ihres pḥ.wj-Hinterns gesund erhalten.

1 ⸮š?p,tj: Vorschlag zur Ergänzung, der m. E. einigermaßen mit den erhaltenen Zeichenspuren in Einklang zu bringen ist und als Darmkrankheit (Wb 4, 444.8; MedWb 845) inhaltlich ebenfalls gut passt. Edwards ( 1960a, 60 [75]) schließt lediglich ḥpt aus, gibt aber keine Lösung an.

[Rto. 100] Wir werden ihren ḫpt-Hintern gesund erhalten.
Wir werden sie bewahren vor jeglicher Krankheit des Rektums, ⟨vor⟩ jeglichem Verschluß (?)1 des Rektums (und) ⟨vor⟩ jeglicher ꜥḫ.w-Krankheit (?)2 des Rektums.
Wir werden ihre beiden Beine gesund erhalten.
Wir werden deren (der Beine) Muskeln/Gefäße gesund erhalten.
W⸢ir⸣ werden die 10 Zehen (wörtl. Finger) [Rto. 105] ihrer beiden Füße (und) die 10 Finger ihrer (beiden) Hände gesund erhalten.

1 sbnw: Das Wort sbn als Bezeichnung eines (krankhaften ?) Zustands von Organen ist sonst nicht bezeugt. In diesem Text findet man es an zwei Stellen (T1, Rto. 64/OAD, vs. 64 u. T1 Rto. 101–102/OAD, vs. 101–102), zum einen in Verbindung mit dem Ohr und zum anderen in Verbindung mit dem Anus. Edwards (1960a, 59–60 [52]) vermutet einen Zusammenhang mit sbn „Binde“ (Wb 4, 89.12–13), was auf ein Verschließen oder Verstopfen hindeuten könnte. Peust (2008, 329) folgt diesem Gedanken und übersetzt „Verschluß“.
2 ⸮[ꜥ]ḫw?: Die Stelle ist schwierig zu lesen. Edwards (1960a, 61 [80]) nimmt eine Dittographie von sbnw an. Der zur Verfügung stehende Platz ist allerdings nicht ausreichend für zwei Schriftquadrate. Der Klassifikator Aa2 sowie zwei Füllstriche am Ende des Wortes sind gut erkennbar, so auch von Edwards (Edwards 1960b, pl. XXIa) angegeben. Davor sind nur zwei Zeichen auszumachen, die einigermaßen gut als ḫw (Aa1–Z7) zu erkennen sind. Durch einen horizontalen Riss im Papyrus ist nicht ganz klar, wieviel Platz nach oben zur Verfügung steht. Hier ist möglicherweise etwas von der Zeile verloren gegangen. So könnte man noch oberhalb der Gruppe den Arm (D36) zur Krankheitsbezeichnung ꜥḫ.w (Wb 1, 224.13; MedWb, 152) ergänzen, vgl. hierzu die Schreibung des Wortes in Zeile Rto. 30 (OAD, vs. 30).

Wir werden ihren gesamten Körper (und) all ihre Glieder von ihrem Kopf bis zu ihren beiden Fußsohlen gesund erhalten.
Angefertigt als das, was die erhabenen Götter, die Ältesten, die zuerst entstanden sind, gesagt haben.