ḫꜣ.jw [Krankheit]

Analog zur paarweisen Nennung von gefährlichen Entitäten tritt im pTurin Cat. 1985 (T3), Rto. 33 der Oracular Amuletic Decrees (OAD) der Fall einer paarweisen Nennung einer Krankheitsbezeichnung mit maskuliner und femininer Variante auf. Der gut bekannten Bezeichnung ḫꜣy.t (Wb 3, 224.6–11; WCN 11380) wird mit ḫꜣ.jw ein männliches Pendant vorangestellt. Der Terminus ḫꜣ.t wird im medizinischen Wörterbuch als generischer Krankheitsbegriff aufgefasst (MedWb 646–647). Győry sieht darin einen Sammelbegriff, der gefährliche Erkrankungen mit unterschiedlicher, schmerzhafter Symptomatik zusammenfasst, s. Győry, „Pestilence of the year“, 82.

Edwards (HPBM 4, Bd. 1, 74 [23]) verweist auf die Besonderheit dieser paarweisen Formulierung und vermutet, dass das allgemein Umfassende der Bezeichnung ḫꜣ.t durch die Nennung als Paar noch verstärkt werden sollte. Ob der maskuline Ausdruck ḫꜣ.jw tatsächlich auch unabhängig bekannt war, ist nicht eindeutig zu belegen. Zwar gibt es einige wenige Belege, die keine ausdrückliche t-Endung schreiben (pBerlin ÄMP (B3059) 3059, 18, s. Fischer-Elfert, Magika Hieratika, 89–90; Bln 172; Florenz 1011, Rückseite, Z. 2; pMoskau 127, Kol. 1,8; Graffito 1345 (Gabbânat el-Giroud), s. Vernus, Athribis 182 [c], sowie Edfu VI, 300.15, s. Wilson, Ptol. Lexikon, 701.), aber in keinem dieser Fälle kann eindeutig durch Kontext oder Syntax nachgewiesen werden, dass es sich um ein maskulines Substantiv und nicht um eine defektive Schreibung von ḫꜣ.t oder eventuell auch der ḫꜣ.tjw-Krankheitsdämonen handelt. Ob die lautliche Nähe zu diesen messerbewehrten, krankheitsbringenden Entitäten zu einer Paarbildung der Begriffe angeregt haben könnte, ist eher unwahrscheinlich, da diese Dämonen zumeist und vor allem in den OAD als Kollektiv genannt sind, s. Lucarelli, in: Broekman/Demarée/Kaper, Libyan Period, 236–238. Inwiefern die ḫꜣ.t-Krankheit und die ḫꜣ.tjw-Dämonen in einem direkten Verhältnis zueinander stehen, ist ebenfalls unklar, s. Sass, Slaughterers, Knife-Bearers and Plague-Bringers, 30–31.

Dr. Anke Ilona Blöbaum