Papyrus Chester Beatty XVIII

Metadaten

Aufbewahrungsort
Europa » Großbritannien » (Städte K-N) » London » British Museum

Inventarnummer: BM EA 10698

Erwerbsgeschichte

Der Papyrus Chester Beatty XVIII gehörte zuerst zur Papyrussammlung des amerikanischen Großindustriellen Alfred Chester Beatty (1875–1968), der die Papyri II–XIX im Jahre 1930 dem British Museum in London schenkte (Hall 1930, 46–47), während er den Papyrus Chester Beatty I in der Chester Beatty Library in Dublin unterbrachte.

Herkunft
Niltal südlich von Assiut bis zum 1. Katarakt » Theben » westliches Ufer » Deir el-Medineh

Die genauen Erwerbsumstände sowie der originale Fundzusammenhang des Papyrus sind ungewiss. G. Posener gibt an, dass die 19 Chester-Beatty-Papyri mit dem Fund von 17 (?) Papyri aus Deir el-Medineh zu vergesellschaften sind, die im Jahre 1928 von B. Bruyère in einem schmalen, trapezförmigen Bereich mit gestampftem Boden zwischen dem Gewölbe einer Grabkapelle und dem Fundament einer Grabpyramide in Deir el-Medineh entdeckt wurden: „Il est permis de dire à présent que la découverte dépassa en importance les papyrus recueillis par le fouilleur le 20 février 1928. (...) On saura plus tard que les papyrus Chester Beatty proviennent de la même trouvaille.“ (Posener, in: Černý 1978, VIII; Plan des Fundorts: Bruyère 1929, Plan 1: unten rechts, zwischen den Schächten P.1165 und P.1169). Darüber hinaus verweist er auf den Eintrag in B. Bruyères Grabungstagebuch vom 21. Februar 1928, in dem es heißt, dass ihm zu Ohren gekommen sei, dass er von drei Arbeitern bestohlen wurde. Der Papyrus Chester Beatty XVIII ging demnach möglicherweise als Diebesgut in den Antikenhandel, wo er von A. Chester Beatty erworben wurde (Černý 1978, VIII). Zu dem Papyrusfund scheinen, abgesehen von den 19 Chester-Beatty-Papyri und den 17 von J. Černý gemeinsam veröffentlichten Deir-el-Medineh-Papyri (für die wenigsten der 17 Papyri liegen genaue Fundbeschreibungen vor), auch zwei Naunachte-Papyri in Kairo zu gehören, eventuell noch zwei Naunachte-Papyri in Oxford sowie ein Genfer Papyrus (P. Geneva MAH 15274), also insgesamt mindestens 40 Papyri (Pestman 1982, 155–172). Falls dies stimmt, wurden also alle Papyri im oberirdischen Bereich einer Grabanlage gefunden, dessen oder deren Besitzer bei der Grabung nicht bestimmt werden konnte(n). P. W. Pestman ermittelte die aufeinanderfolgenden Eigentümer der Papyri als Ken-her-chepesch-ef den Älteren, seine Frau Naunachte und ihre Söhne aus zweiter Ehe, Amun-nacht und Pa-maa-nacht-ef. Möglicherweise ist einer der Papyri (Papyrus Chester Beatty IX) irgendwann nass geworden, entrollt und nach der Trocknung wieder aufgerollt worden (Gardiner 1935 I, 78). Y. Koenig verweist auf den Brief Papyrus BM EA 10326 (= LRL, Nr. 9), in dem nassgeregnete Papyri inspiziert und später in einem Grab mit oberirdischen Räumen deponiert wurden, und er erkennt Analogien zwischen den dort geschilderten Vorgängen und dem Fundzusammenhang des Fundes von B. Bruyère von 1928 (Koenig 1981, 41–43).

Datierung
von: (Epochen und Dynastien) » Pharaonische Zeit » Neues Reich » 19. Dynastie bis: (Epochen und Dynastien) » Pharaonische Zeit » Neues Reich » 20. Dynastie

Die Datierung beruht auf paläographischen Kriterien, Gardiner 1935 I, 131.

Textsorte
Rezept(e), Rezitation(en) » Beschwörung(en)
Inhalt

Der Papyrus Chester Beatty XVIII ist von zwei verschiedenen Schreibern beschrieben worden. Die Vorderseite enthält sogenannte Miscellanies, kleinere Texte verschiedener Couleur (Hymnen, Eulogien, Verwaltungstexte, Güterlisten u.ä.), die in Briefform gepresst sind. Auf der Rückseite stehen, soweit erhalten, medizinische Rezepte, die von einem anderen Schreiber aufgeschrieben wurden.

Ursprünglicher Verwendungskontext

Das Papyruskonvolut, zu welchem auch der Papyrus Chester Beatty XVIII zählt, gehörte zum Familienbesitz einer thebanischen Familie. Während der ursprüngliche Besitzer unidentifiziert bleibt, ist bekannt, dass es zu einem bislang unbekannten Zeitpunkt an den Schreiber Ken-her-chepesch-ef übergegangen ist. Durch seine Frau Naunachte wurde das Korpus schließlich an die Kinder aus zweiter Ehe weitervererbt. Zunächst ging der Papyrus in den Besitz des Amun-nacht und dann über weitere unbekannte Hände, bis er schließlich zusammen mit den anderen Stücken im oberirdischen Bereich einer Grabanlage deponiert wurde (Pestman 1982, 160–172; siehe auch Koenig 1981, 41–43).
Das Papyrusarchiv hat mindestens 40 Papyri umfasst, die heute in verschiedenen europäischen Sammlungen untergebracht sind (Pestman 1982, 155), und die folgende Textarten enthalten: private Urkunden und Verwaltungstexte (u.a. Briefe, Memoranda), (Schul-)Übungen, „semi-literarische“ Texte (medizinische, magisch-medizinische, mantische) und „rein“ literarische Texte. P. W. Pestman nennt die semi-literarischen Texte, zu denen Papyrus Chester Beatty XVIII gehört, „something like practical handbooks for daily use“ (Pestman 1982, 165).

Material
Organisch » Faser, Pflanzliche und Tierische » Papyrus
Objekttyp
Artefakt » Schriftmedien » Schriftrolle
Technische Daten

Von dem Papyrus liegen nur kleinere Fragmente vor, die in einem Glasrahmen von 30,2 cm Länge und 18 cm Höhe aufbewahrt werden (Website British Museum). Keines der Fragmente ist über die ursprüngliche Kolumnenhöhe oder -breite erhalten, über die daher keine Aussage möglich ist. Das Fragment A gehört zum unteren Teil einer Kolumne und darunter ist auf dem Recto wie auf dem Verso der untere Rand zu erkennen: Er beträgt auf Vorder- wie Rückseite etwa 2,8 cm. Auf dem Recto von Fragment A ist zudem ein Interkolumnium von 1,5 [+ x] cm erhalten.
Die Orientierung der Texte auf Vorder- und Rückseite ist identisch, d.h. der Papyrus wurde über die Schmalseite gedreht.

Schrift
Hieratisch

Die Leserichtung verläuft von rechts nach links. Die Miscellany-Texte auf der Vorderseite zeigen, wie auch andere Texte dieser Vertreter und zahlreiche weitere literarische Texte, rote Verspunkte. Die Rückseite zeigt die für medizinische Texte übliche Rubrizierung von Drogenmengen und Rezeptüberschriften.

Sprache
Ägyptisch-Koptisch » Ägyptisch » Mittelägyptisch
Bearbeitungsgeschichte

Im Rahmen seiner Untersuchung zu den hieratischen Papyri des British Museum gibt A. H. Gardiner im Jahre 1935 eine kurze Beschreibung der Fragmente und publiziert eine hieroglyphische Transliteration von Vorder- und Rückseite der drei größeren Fragmente, von denen zwei wohl zusammengehören. Eine stichpunktartige Zusammenfassung des Inhalts findet sich auch bei Westendorf 1999, 71. Die vier kleineren Fragmente sind unpubliziert.

Editionen

- Gardiner 1935 I: A. H. Gardiner, Hieratic Papyri in the British Museum. Third Series: Chester Beatty Gift. I. Text (London 1935), 131.

- Gardiner 1935 II: A. H. Gardiner, Hieratic Papyri in the British Museum. Third Series: Chester Beatty Gift. II. Plates (London 1935), Taf. 72.

Literatur zu den Metadaten

- Bruyère 1929: B. Bruyère, Rapport sur les fouilles de Deir el-Médineh (1928), Fouilles de l’Institut Franҫais d’Archéologie Orientale du Caire 6,2 (Le Caire 1929).

- Černý 1978: J. Černý, Papyrus hiératiques de Deir el-Médineh. I. Nos I–XVII, Documents de Fouilles de l’Institut Franҫais d’Archéologie Orientale du Caire 8 (Le Caire 1978).

- Gardiner 1935 I: A. H. Gardiner, Hieratic Papyri in the British Museum. Third Series: Chester Beatty Gift. I. Text (London 1935), 131.

- Gardiner 1935 II: A. H. Gardiner, Hieratic Papyri in the British Museum. Third Series: Chester Beatty Gift. II. Plates (London 1935), Taf. 72.

- Koenig 1981: Y. Koenig, Notes sur la découverte des papyrus Chester Beatty, in: Bulletin de l’Institut Franҫais d’Archéologie Orientale 81, 1981, 41–43.

- Pestman 1982: P. W. Pestman, Who Were the Owners, in the „Community of Workmen“, of the Chester Beatty Papyri, in: R. J. Demarée – J. J. Janssen (Hrsg.), Gleanings from Deir el-Medîna, Egyptologische Uitgaven 1 (Leiden 1982), 155–172.

- Westendorf 1999: W. Westendorf, Handbuch der altägyptischen Medizin, Handbuch der Orientalistik I 36,1 (Leiden/Boston/Köln 1999).

Eine vollständige Bibliographie finden Sie hier.

Autoren
Dr. Lutz Popko

Übersetzung und Kommentar

Vorderseite: Ausschnitte aus verschiedenen Berufecharakteristiken („Miscellanies“)

Fragment A

[Rto. x+1] [Ihre] Gerste [wurde entfernt (o.ä.)].1
[Der Schreiber] aber, [er ist es, der die Arbeit aller leitet (und) der für sich die Arbeit schriftlich berechnet.]2
Er hat [k]eine Steuer(verpflichtung).3
[---]4
Du [wirst] strahlend (weiß) gekleidet [hinausgehen], indem du be[fördert]/ge[achtet] (wörtl.: ver[größert]) bist.
[---].
Es gibt keine [---]5.

1 = pAnastasi V, 17,1–2, pSallier I, 6,8, pLansing, 7,5.
In pAnastasi V steht rwj nꜣy=sn jt: „ihre Gerste wurde entfernt”, in pSallier I: nwy{.t} nꜣy=sn jt: „ihre Gerste wurde entfernt“, und in pLansing: bn nꜣ jt: „Es gibt keine Gerste (mehr).“
2 Ergänzung nach pSallier I. Zu den Varianten in anderen Texten s. den dortigen Kommentar.
3 Ergänzung nach pSallier I und pAnastasi V.
4 Die Parallelen enden mit jḫ rḫ=k sw: „Du sollst das bitte zur Kenntnis nehmen.“ und fahren mit anderen Modellbriefen fort. Auch pChester Beatty XVIII zeigt in Zeile x+4 einen anderen Text, dessen einzig erhaltenes Satzfragment eine Parallele zu pChester Beatty IV zu sein scheint. Doch dort steht der Satz nicht am Anfang, sondern in der Mitte eines Miscellany-Textes (nämlich in Zeile Vso. 4,3–4 eines die Zeilen Vso. 3,11–4,6 umfassenden Textes), und der zerstörte Zeilenanfang von pChester Beatty XVIII kann unmöglich dessen ganzen Beginn enthalten haben. Daher hat pChester Beatty XVIII entweder eine verkürzte Variante von pChester Beatty IV geboten, oder aber die Bauerncharakteristik der vorigen Zeilen ist länger als in den Parallelen und hat in pChester Beatty XVIII auch Sätze wie den vorliegenden enthalten.
5 Für die letzten Zeichenreste der Zeile schlägt Gardiner 1935 II fragend die Ergänzung zu wḥꜥ vor.

Fragment B+C

[Rto. x+1] Siehe [---] Abrechnung [---]
[Rto. y+1]1 [Man sagt, du ha(be)]st den Gottes[worte]n2 deinen Rücken [zugewandt].
[---] du sollst hart geschlagen werden [---]

1 [y+1]: Nach Gardiner gehören die Fragmente B und C zur selben Kolumne. Allerdings deutet er in Gardiner 1935 II, Taf. 72 an, dass sie nicht direkt aneinander anschließen, sondern eine ungenannte Zahl von Zeilen dazwischen fehlt.
2 [mdw]-nṯr: Ergänzung mit Gardiner 1935 II, Taf. 72. Im derzeitigen Glasrahmen ist das kleine Fragment, auf dem sich der hintere Teil des Wortes und der Verspunkt befinden, direkt an das größere Fragment angeschlossen, so dass diese Ergänzung eigentlich nicht möglich wäre. Ob dies auf einer Beobachtung bei der Restaurierung des Papyrus beruht oder ein schlichter Fehler bei der Verglasung ist, ist unklar, mit Tendenz zu Letzterem, weil die Lesung bei der derzeitigen Montage wenig Sinn ergibt: Ein reines ḫꜣꜥ ḥꜣ=k r nṯr wäre zwar rein semantisch denkbar, passt aber nicht ganz zu den Zeichenresten. Auch das Verso spricht dafür, dass zwischen beiden Fragmenten ein wenig zerstört ist, s. den Kommentar bei Fragment B+C, Vso. x+3.

Unpubliziertes Fragment 1

[Rto. x+1] [---] eintreten [---] er [---] sie [---]

Unpubliziertes Fragment 2

[Rto. 1] [---]

Unpubliziertes Fragment 3

[Rto. x+1] [---] Amt (?) [---] reden (?) [---]

Unpubliziertes Fragment 4

[Rto. x+1] [---] ? [---]

Rückseite: Medizinische Rezepte

Fragment A

[Vso. x+1] [---] [Grütze] (?)1 vom sw.t-Emmer [---]
[Werde ___-verarbeitet in einem ___]-Gefäß2 (?).3
Werde vom Mann gegessen, indem es gekühlt ist (?)4 [---]
[---]
Ein anderes (Heilmittel):
Früchte/Samen5 der twn-Pflanze.
Werde zermahlen [---]
Werde in Bier zermahlen.
[---] werde eingerieben [---]

1 So auch der Vorschlag von Westendorf 1999, 71.
2 In Zusammenhang mit dem folgenden Satz liegt hier vielleicht eine Verarbeitungsanweisung vor, so dass der noch erhaltene Gefäßklassifikator zu einem Gefäß gehört, in dem die jetzt zerstörten Drogen verarbeitet wurden. Die Alternative wäre, dass der Gefäßklassifikator zu einer flüssigen Droge gehört und das Rezept ohne Verarbeitungsanweisung endete und direkt die Applikation folgte. Solche Verkürzungen sind auch in anderen medizinischen Rezepten belegt.
3 Die letzten drei Zeilen von Fragment A Vso. haben einen geringeren Zeilenabstand als den von Zeile x+1 zu x+2 und denjenigen auf den anderen Fragmenten. Außerdem wirkt der Duktus von Fragment A Vso. etwas anders als der der anderen Fragmente (sofern es sich nicht um ein Fehlurteil aufgrund des schlechteren Erhaltungszustandes der Papyrusoberfläche handelt). Ob es sich dabei um Texte verschiedener Schreiber oder desselben Schreibers verschiedener Tage (mit unterschiedlicher Tagesform) handelt?
4 sqbb: Die Position ist ungewöhnlich und die Interpretation als Stativ daher unsicher. Üblicherweise würde man erwarten, dass dieser Prozess vorher als Teil der Verarbeitungsanweisung genannt ist. Aber andere Erklärungen wären ebenso problematisch. Man könnte ein weiteres passives sḏm.w ansetzen: „werde gekühlt“. Aber wenn die Drogen schon gegessen sind, was sollte dann gekühlt werden? Eine zunächst denkbare weitere Alternative wäre, hierin die um die Einleitungsworte verkürzte Überschrift des nächsten Rezeptes zu erkennen: „Werde vom Mann gegessen. (Rezept zum) Kühlen ...“. Solche Verkürzungen sind in anderen medizinischen Texten belegt. Doch die Rezeptanfänge scheinen auch in diesem Papyrus, wie in anderen medizinischen Handschriften, rubriziert zu sein, was an dieser Stelle nicht der Fall ist.
5 prw(.t): Gardiner 1935 II liest, sicher beeinflusst durch die w-Schleife, rw. Es gibt aber keine Droge namens rw, man könnte allenfalls an den ꜥrw-Baum denken, bei dem man dann aber nicht nur und r ergänzen müsste, sondern auch noch zusätzlich den Baumklassifikator; zu den Schreibungen s. H. Grapow – H. von Deines, Wörterbuch der ägyptischen Drogennamen, Grundriß der Medizin der alten Ägypter VI (Berlin 1959), 105. Daher liegt eine Lesung als pr.t näher, so auch Westendorf 1999, 71 mit Anm. 103. Das t fehlt gelegentlich in ramessidischen Schreibungen, vgl. H. Grapow – H. von Deines, Wörterbuch der ägyptischen Drogennamen, Grundriß der Medizin der alten Ägypter VI (Berlin 1959), 199. Eine Schreibung mit w-Schleife ist zwar bislang nicht belegt, dürfte aber kein gravierendes Gegenargument sein. Die Droge pr.t twn ist einige Male belegt, s. H. Grapow – H. von Deines, Wörterbuch der ägyptischen Drogennamen, Grundriß der Medizin der alten Ägypter VI (Berlin 1959), 563.

Fragment B+C

[Vso. x+1] [---] zerquetscht [---] [über] 4 [Tage hinweg(?)]1.
Ein anderes [---].
[Vso. y+1] [---] [___]-Droge: 1/8 (Dja), [___]-Droge: 1/64 (Dja).2
Werde ausgepresst.3
[---] [___]-Droge: 1/8 (Dja), Gänsefett: 1/8 (Dja) [---]
[---] ihr (?) Giftsame (?) [---]

1 4: Es sind nur drei Striche erhalten. Da darauf k.t folgt, liegt es sehr nahe, hierin den Rest der Formel „werde über x Tage hinweg eingenommen/gegessen/getrunken/etc.“ zu vermuten, und bei dieser Formel ist die Zahl 4 die mit Abstand häufigste.
2 Die hintere, nur teilweise erhaltene Zahl wird sich kaum zu etwas anderem rekonstruieren lassen als zu dem Bruch 1/64. Der Drogenname davor ist nur noch in geringen Resten erhalten. Die beiden Schilfblätter sind relativ sicher, trotz der Zerstörungen im oberen Teil der Zeile. Ebenfalls sicher sind die Pluralstriche. Für das Zeichen darüber schlägt Gardiner 1935 II, Taf. 72 relativ plausibel das Mineralienkorn, Gardiner N 33, vor. Andere in einer Drogenliste zu erwartende Klassifikatoren, wie der allgemeine Pflanzen- oder spezifischere Baumklassifikator oder das Gefäß passen nicht zu dem Zeichenrest. Allenfalls in Frage käme sonst nur noch das Ei (Gardiner H 8), das bei zähflüssigen Produkten vorkommen kann, oder das „schlechte Paket“, Gardiner Aa 2. Vor den Schilfblättern ist noch ein kurzer supralinearer Abstrich zu erkennen, der vielleicht zu einer w-Schleife gehört haben könnte. Dieser Strich zeigt an, dass das kleinere Fragment rechts davon, anders als es die derzeitige Montage vermuten lässt, nicht direkt anschließen kann, sondern eine Lücke zwischen beiden Fragmenten gewesen sein muss – wenn auch nur eine kleine, sofern Gardiners Rekonstruktion des Recto-Textes korrekt ist (s. Fragment B+C, Rto. y+1). Auf diesem kleinen Fragment ist der Anfang der Drogenbezeichnung erhalten: ein senkrechter Strich, dessen hieroglyphische Entsprechung unklar ist, und ein kleiner Zeichenrest in der oberen Zeilenhälfte (der ebenfalls gegen die Möglichkeit eines direkten Joins beider Fragmente spricht, weil er keine Fortsetzung des hieratischen Schilfblattes vom Wortende sein kann).
3 Sic! Die Verarbeitungsanweisung ist rubriziert.

Unpubliziertes Fragment 1

[Vso. x+1] [---]

Unpubliziertes Fragment 2

[Vso. 1] [---] [___]-Droge: 1/64 (Oipe = 1 Dja) [---]

Unpubliziertes Fragment 3

[Vso. x+1] [---]

Unpubliziertes Fragment 4

[Vso. x+1]1 [---]

1 Über der Zeile ist relativ viel freier Raum. Die Zeichenreste der Vorderseite zeigen jedoch, dass es nicht die oberste Zeile des Papyrus sein kann. Ob der Punkt an der rechten oberen Ecke des Fragments nur eine Verfärbung oder vielleicht die winzige Spur eines Rubrums ist, lässt sich auf dem Foto nicht erkennen.