rʾ-Schlange

Der Begriff (Wb 2, 393.7–10) bezeichnet generell eine Schlangenart, s. S. H. Aufrère, Chasser, conjurer les „animaux venimeux“ (df.t) et s’en protéger d’après le Papyrus Brooklyn 47.218.138. Notes de lecture, in: Journal of the Society for the Study of Egyptian Antiquities 40, 2015, 1–54, hier: 33–34. Der Begriff ist hier zwar nicht mit der Schlange (I14) klassifiziert, aber mit dem Abkürzungsstrich für den Sterbenden (Z6), der auch den vorausgehenden Begriffen ḥrr.t und ḏdf.t zusätzlich zu der Schlange beigeschrieben ist. Die Lesung „-Schlange“ ist also gesichert. Die Oracular Amuletic Decrees überliefern verschiedene Versionen dieses Versprechens, das mal ausführlicher – so wie in diesem Papyrus – oder etwas knapper formuliert ist. Die ausführlichen Versionen (L5, vs. 37–43; T1, Vso./OAD rt. 72–77, C2, rt. 38–vs. 5; NY, rt. 47–52; Ch 47–52) schreiben an dieser Stelle generell -Schlange, was zumeist durch die Klassifikatoren Schlange (I14) oder Tierhaut (F27) gesichert ist. Die kurzen Versionen (L2, rt. 6–8; L4, 16–18; L6, vs. 10-13; P3, rt. 85–87; P4, 31–33; C1, 66–70, Ph D, 7-10; CMA, 17–19; Berlin 3059, 19–21; Hannover, rt. x+48–x+50) formulieren allgemeiner „jedes Maul, das beisst“, wobei „Mund“ (Wb 2, 389.1–390.9) zumeist in der Schreibung r-Mund (D21) mit Semogramm-Strich (Z1) in einigen Fällen (L2, L4, L6, Hannover) zusätzlich mit dem Fleischstück (F51) klassifiziert ist. Es ist aus den Belegen nicht zu erkennen, ob sich eine aus der anderen Version entwickelt hat und wenn ja, welche Version die ursprünglich sein könnte.

Dr. Anke Ilona Blöbaum